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IGM International GmbH: Insolvenzantrag in Düsseldorf mangels Masse abgewiesen

Gericht weist Insolvenzantrag ab

Das Insolvenzgericht Düsseldorf hat den Insolvenzantrag der IGM International GmbH mit Sitz in Düsseldorf mangels Masse abgewiesen. Maßgeblich ist das Aktenzeichen 503 IN 83/26. Die amtliche Bekanntmachung wurde am 14.10.2026 veröffentlicht.

Nach der Mitteilung war der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.04.2026 bei Gericht eingegangen. Der Antrag wurde durch Beschluss vom 19.08.2026 zurückgewiesen. Die Abweisung erfolgte nach § 26 InsO wegen fehlender Masse.

Was „mangels Masse“ bedeutet

„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Ein Insolvenzverwalter wird dann nicht bestellt. Es kommt auch nicht zu einer geordneten Verteilung des Vermögens an die Gläubiger im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens.

Für Gläubiger bedeutet das in der Regel, dass ihre Forderungen nicht über ein Insolvenzverfahren abgesichert oder gesammelt durchgesetzt werden. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Zahlung sind meist gering. Wer noch offene Ansprüche hat, muss diese grundsätzlich selbst weiterverfolgen.

Folgen für das Unternehmen

Die Abweisung mangels Masse ist für die betroffene Gesellschaft regelmäßig ein schwerer Einschnitt. Im Register kann dies zu einer Eintragung führen; in der Regel folgt die Auflösung der Gesellschaft und später die Löschung. Für die Öffentlichkeit ist damit erkennbar, dass kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Im vorliegenden Fall betrifft die Bekanntmachung die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 61097 eingetragene IGM International GmbH, Düsseldorf. Weitere Angaben zu Ursachen, Schuldenhöhe oder wirtschaftlichen Hintergründen enthält die Bekanntmachung nicht.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer noch offene Forderungen gegen die IGM International GmbH hat, sollte Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Mahnungen, Zahlungsbelege und Schriftwechsel sorgfältig sichern. Auch Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Nachweise aufbewahren. Je nach Einzelfall kann es sinnvoll sein, Rechtsrat einzuholen und mögliche Ansprüche zügig prüfen zu lassen.

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