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Nord-Stream-Anschlag: Prozess gegen mutmaßlichen Sabotage-Anführer beginnt in Hamburg – brisante Vorwürfe gegen ukrainische Staatsstellen

WilliamCho (CC0), Pixabay

Vier Jahre nach den Explosionen beginnt die juristische Aufarbeitung

Am 26. September 2022 erschütterten mehrere Explosionen die Ostsee in der Nähe der dänischen Insel Bornholm.

Die Sprengsätze beschädigten drei der insgesamt vier Leitungsstränge der beiden Nord-Stream-Pipelines.

Die Schäden waren erheblich. Große Mengen Erdgas entwichen aus den beschädigten Leitungen ins Meer und gelangten an die Wasseroberfläche.

Die Anschläge sorgten weltweit für Aufmerksamkeit und lösten umfangreiche internationale Ermittlungen aus.

Die Pipelines waren für den Transport russischen Erdgases nach Deutschland gebaut worden und hatten eine erhebliche energiepolitische Bedeutung.

Vier Jahre später beginnt nun der erste Strafprozess in Deutschland gegen einen mutmaßlichen Beteiligten der Sabotageaktion.

Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg muss sich der ukrainische Staatsbürger Serhii K. verantworten.

Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Angeklagter soll ukrainisches Sabotagekommando angeführt haben

Nach den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft soll Serhii K. eine zentrale Rolle bei der Vorbereitung und Durchführung der Anschläge gespielt haben.

Der heute 50-Jährige soll zum Tatzeitpunkt Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte gewesen sein.

Die Ermittler gehen davon aus, dass er eine Gruppe koordinierte, die mit einer Segeljacht in die Ostsee fuhr, um Sprengsätze an den Pipelines anzubringen.

Die Gruppe soll aus mehreren Personen bestanden haben, darunter ein Schiffsführer, ein Sprengstoffexperte und speziell ausgebildete Taucher.

Als Ausgangspunkt der Operation gilt nach den Ermittlungen die Segeljacht „Andromeda“.

Das Schiff war in Deutschland gechartert worden und soll über Rostock beziehungsweise weitere Ostseehäfen in Richtung der späteren Tatorte gefahren sein.

Nach der konkreten Darstellung der Ermittler soll die Gruppe spätestens Anfang September 2022 im Hafen von Wiek auf Rügen an Bord gegangen sein.

Von dort aus soll sie ihre Operation in der Ostsee durchgeführt haben.

Ob sich die Ereignisse tatsächlich so abgespielt haben, muss das Gericht nun anhand der Beweise prüfen.

Sprengsätze sollen in großer Tiefe angebracht worden sein

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die Täter mit Tauchgängen am Meeresboden Sprengladungen an den Gasleitungen befestigten.

Die Pipelines verlaufen in dem betroffenen Gebiet in erheblicher Wassertiefe.

Nach den Ermittlungen wurden mehrere Sprengsätze verwendet, die mit Zeitzündern ausgestattet gewesen sein sollen.

Bei den Explosionen am 26. September 2022 wurden drei Leitungsstränge beschädigt.

Die Ermittler sprechen von einer gezielten Sabotageaktion gegen zivile Energieinfrastruktur.

Die technische Durchführung einer solchen Operation erforderte nach der Darstellung der Anklage umfangreiche Vorbereitung, geeignete Ausrüstung und entsprechendes Fachwissen.

Gerade die Organisation der mutmaßlichen Tätergruppe steht deshalb im Mittelpunkt des Strafverfahrens.

Bundesanwaltschaft vermutet staatlichen Auftrag aus der Ukraine

Politisch besonders weitreichend ist die Frage, ob die Anschläge von staatlichen Stellen veranlasst wurden.

Nach der Anklage soll Serhii K. gemeinsam mit weiteren Beteiligten im Auftrag nicht näher benannter ukrainischer Staatsstellen gehandelt haben.

Dieser Vorwurf ist erheblich, weil damit nicht nur eine mögliche strafrechtliche Verantwortung einzelner Personen, sondern auch eine mögliche staatliche Beteiligung im Raum steht.

Die Regierung in Kiew weist eine Beteiligung an den Anschlägen zurück.

Bislang liegt keine gerichtliche Feststellung vor, wonach ukrainische Regierungsstellen die Sprengung der Pipelines angeordnet haben.

Die Anklagebehörde vertritt eine entsprechende These, deren tatsächliche Grundlage im Verfahren geprüft werden muss.

Dabei ist zwischen den möglichen Handlungen einzelner ukrainischer Staatsangehöriger, einer Beteiligung von Angehörigen der Streitkräfte und einem nachweisbaren staatlichen Auftrag zu unterscheiden.

Diese Fragen sind rechtlich und politisch nicht gleichzusetzen.

Vorwurf eines Kriegsverbrechens

Der Prozess betrifft nicht ausschließlich die Beschädigung der Gasleitungen.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem vor, an einem Kriegsverbrechen durch den Angriff auf zivile Objekte beteiligt gewesen zu sein.

Hinzu kommen Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, der Zerstörung von Bauwerken und der Störung öffentlicher Betriebe.

Die rechtliche Einordnung ist besonders komplex.

Die Anschläge ereigneten sich rund sieben Monate nach Beginn des russischen Großangriffs auf die Ukraine.

Damit stellt sich auch die Frage, wie die mutmaßliche Operation völkerstrafrechtlich zu beurteilen ist.

Entscheidend wird unter anderem sein, welchen rechtlichen Status die betroffenen Pipelines hatten und ob ein Angriff auf diese Infrastruktur unter den konkreten Umständen als zulässige militärische Handlung angesehen werden könnte.

Die Bundesanwaltschaft vertritt die Auffassung, dass ein Angriff auf zivile Infrastruktur vorlag, der strafrechtlich relevant ist.

Die Verteidigung bestreitet eine Beteiligung des Angeklagten an den Anschlägen.

Ob die erhobenen Vorwürfe nachgewiesen werden können, muss das Gericht entscheiden.

Festnahme in Italien und Auslieferung nach Deutschland

Der Angeklagte wurde im August 2025 während eines Aufenthalts in Italien festgenommen.

Nach den vorliegenden Informationen hielt er sich damals mit seiner Familie an der Adriaküste auf.

Die Festnahme erfolgte im Zusammenhang mit einem deutschen Haftbefehl.

Anschließend kam es zu einem Auslieferungsverfahren.

Serhii K. wehrte sich gegen seine Überstellung nach Deutschland.

Am 27. November 2025 wurde er schließlich an die deutschen Behörden übergeben.

Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.

Anfang Juli 2026 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage.

Das Hanseatische Oberlandesgericht ließ diese zur Hauptverhandlung zu.

Mit dem Prozessbeginn am 14. Oktober 2026 beginnt nun die gerichtliche Prüfung der erhobenen Vorwürfe.

Welche Beweise könnten im Prozess entscheidend werden?

Im Mittelpunkt des Verfahrens dürften die umfangreichen Ermittlungen zur Segeljacht „Andromeda“ stehen.

Nach früheren Ermittlungsberichten wurden auf dem Schiff Spuren von Sprengstoffen festgestellt.

Auch die Rekonstruktion der Schiffsbewegungen, die Identifizierung der mutmaßlichen Besatzungsmitglieder und weitere technische Erkenntnisse spielen eine Rolle.

Hinzu kommen mögliche Kommunikationsdaten und Aussagen, mit denen die Ermittler die Beteiligung einzelner Personen belegen wollen.

Die zentrale Frage lautet, ob sich aus diesen Beweismitteln eine konkrete Beteiligung des Angeklagten nachweisen lässt.

Dabei reicht es für eine strafrechtliche Verurteilung nicht aus, dass der Angeklagte möglicherweise einer bestimmten militärischen Einheit angehörte oder mit anderen Verdächtigen in Verbindung stand.

Das Gericht muss prüfen, welche individuellen Handlungen ihm nachgewiesen werden können und ob diese die Voraussetzungen der angeklagten Straftaten erfüllen.

Auch die Frage eines möglichen staatlichen Auftrags muss anhand konkreter Tatsachen bewertet werden.

Nord Stream war für Deutschlands Energieversorgung von großer Bedeutung

Die Anschläge trafen eine Infrastruktur, die über viele Jahre eine zentrale Rolle in den deutsch-russischen Energiebeziehungen gespielt hatte.

Nord Stream 1 transportierte russisches Erdgas durch die Ostsee nach Deutschland.

Nord Stream 2 war als zusätzliche Verbindung gebaut worden, ging jedoch wegen der politischen Entwicklungen und des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine nicht regulär in Betrieb.

Bereits vor den Explosionen hatte Russland die Gaslieferungen über Nord Stream 1 eingestellt.

Die Sprengungen führten deshalb nicht dazu, dass eine zu diesem Zeitpunkt laufende Gasversorgung über die beschädigten Leitungen erstmals unterbrochen wurde.

Sie zerstörten jedoch wesentliche Teile einer Infrastruktur, die für mögliche spätere Gastransporte vorgesehen war.

Die wirtschaftlichen Folgen betreffen unter anderem die Eigentümer- und Betreiberinteressen an den Pipelines sowie Fragen möglicher Reparaturen und einer zukünftigen Nutzung.

Die Anschläge hatten darüber hinaus erhebliche politische und sicherheitspolitische Bedeutung.

Brisanz für die Beziehungen zwischen Deutschland und der Ukraine

Der Prozess findet in einer politisch sensiblen Situation statt.

Deutschland gehört zu den wichtigsten europäischen Unterstützern der Ukraine im Krieg gegen Russland.

Gleichzeitig verfolgt die deutsche Justiz einen Anschlag auf eine Energieinfrastruktur, die mit deutschen Wirtschaftsinteressen verbunden war.

Sollte sich im Prozess eine Beteiligung staatlicher ukrainischer Stellen nachweisen lassen, könnte dies erhebliche politische Fragen aufwerfen.

Eine solche Feststellung liegt bislang jedoch nicht vor.

Die ukrainische Regierung bestreitet eine Verantwortung.

Für die deutsche Justiz steht zunächst die strafrechtliche Aufklärung im Vordergrund.

Das Verfahren muss unabhängig davon geführt werden, welche politischen Folgen einzelne Feststellungen haben könnten.

Die Verantwortung des Angeklagten ist zudem von einer möglichen politischen oder staatlichen Verantwortung anderer Akteure zu unterscheiden.

International großes Interesse am Prozessauftakt

Der Prozess in Hamburg stößt auf großes internationales Medieninteresse.

Mehr als hundert Journalistinnen und Journalisten sollen sich für den Prozessauftakt angemeldet haben.

Das Interesse erklärt sich aus der außergewöhnlichen Bedeutung der Anschläge.

Bis heute beschäftigen die Explosionen die internationale Öffentlichkeit, weil sie eine strategisch wichtige Energieverbindung zwischen Russland und Deutschland beschädigten.

Der Prozess bietet erstmals die Möglichkeit, die Erkenntnisse der deutschen Ermittlungsbehörden in einer öffentlichen Hauptverhandlung umfassender zu überprüfen.

Dabei werden sowohl die Beweislage als auch die rechtliche Bewertung der mutmaßlichen Sabotageaktion im Mittelpunkt stehen.

Verfahren könnte sich bis Februar 2027 hinziehen

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat zunächst zahlreiche Verhandlungstermine vorgesehen.

Nach den bisherigen Planungen wurden 16 Termine bis Dezember 2026 angesetzt.

Das Gericht geht davon aus, dass sich das Verfahren mindestens bis Februar 2027 hinziehen könnte.

Wie lange der Prozess tatsächlich dauert, hängt unter anderem von der Beweisaufnahme, möglichen Zeugenvernehmungen und weiteren Anträgen der Verfahrensbeteiligten ab.

Auch zusätzliche Termine sind möglich.

Ein Urteil ist zum Prozessbeginn nicht absehbar.

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