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Insolvenzgericht Essen ordnet Sicherungsmaßnahmen bei GALERIA Department Store Verwaltungs GmbH an

Das Insolvenzgericht Essen hat im Verfahren über das Vermögen der GALERIA Department Store Verwaltungs GmbH mit Sitz in Essen Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung vom 13.10.2026 mit dem Aktenzeichen 165 IN 270/26.

Was die Anordnung bedeutet

Die Bekanntmachung erfolgt im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das heißt: Über das Vermögen des Unternehmens ist noch nicht die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit allen weiteren Folgen bekanntgemacht worden, aber das Gericht hat bereits Schutzmaßnahmen angeordnet. Ziel solcher Maßnahmen ist es, das Vermögen bis zu einer weiteren Entscheidung zu sichern.

Nach der Bekanntmachung wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Kennedyplatz 8, 45127 Essen, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Außerdem gilt: Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit kann das Unternehmen nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen, ohne dass der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt.

Folgen für Gläubiger und Drittschuldner

Für die Schuldner der Schuldnerin, also für Drittschuldner, hat das Gericht ebenfalls Anordnungen getroffen. Ihnen wurde verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner sollen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung leisten.

Für Gläubiger bedeutet das: Forderungen gegen die Gesellschaft müssen in einem solchen Stadium besonders aufmerksam verfolgt werden. Wer Geld von der Gesellschaft verlangt oder ihr Geld schuldet, sollte die gerichtliche Anordnung genau beachten. Eigene Zahlungen an die Schuldnerin sind nach der Bekanntmachung nicht mehr ohne Weiteres zulässig.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten die amtliche Bekanntmachung sorgfältig lesen und prüfen, ob sie selbst Gläubiger, Drittschuldner oder Vertragspartner der GALERIA Department Store Verwaltungs GmbH sind. Wer Forderungen hat oder Zahlungen leisten müsste, sollte sich an die Anordnung des Insolvenzgerichts Essen halten und weitere Schritte nur unter Beachtung der vorläufigen Insolvenzverwaltung vornehmen.

Wichtig ist vor allem, keine Zahlungen oder Verfügungen vorzunehmen, die der Bekanntmachung widersprechen. Das Aktenzeichen 165 IN 270/26 sollte bei allen Nachfragen an das Insolvenzgericht Essen oder bei der eigenen Unterlagenordnung mit angegeben werden.

Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Erwerb, Verwaltung, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen jeder Art, insbesondere aus dem Bereich des Einzelhandels und dem Betrieb von Warenhäusern. Der eingetragene Gegenstand entspricht nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.

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