Beim Insolvenzgericht Bad Kreuznach ist unter dem Aktenzeichen 3 IN 204/26 eine Sicherungsmaßnahme für die CG Gastronomie & Event GmbH mit Sitz in Bad Kreuznach bekannt gemacht worden. Nach der amtlichen Veröffentlichung wurde am 13.10.2026 um 10:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet.
Was die Sicherungsmaßnahme bedeutet
Eine vorläufige Verwaltung des Vermögens ist eine Schutzmaßnahme im Insolvenzantragsverfahren. Sie soll das Vermögen des Unternehmens sichern, damit bis zur weiteren Entscheidung nichts ohne Kontrolle aus dem Unternehmen herausgegeben oder verändert wird. In der Bekanntmachung steht ausdrücklich, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Für Laien bedeutet das: Das Unternehmen kann über sein Vermögen nicht mehr frei verfügen. Bestimmte Entscheidungen und Zahlungen stehen unter Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte verloren gehen, bevor das Insolvenzgericht über das weitere Verfahren entscheidet.
Folgen für Kunden, Gläubiger und Vertragspartner
Die Bekanntmachung richtet sich auch an die Schuldner der Antragstellerin. Sie werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Praktisch heißt das: Wer der CG Gastronomie & Event GmbH Geld schuldet oder Zahlungen an das Unternehmen leisten soll, muss den Beschluss beachten und darf nicht ohne Weiteres zahlen.
Für Gläubiger kann die Anordnung wichtig sein, weil ihre Forderungen und Zahlungen nun in einem geregelten Rahmen behandelt werden. Für Kunden oder Vertragspartner bedeutet die Maßnahme vor allem, dass sich die Zahlungs- und Verfügungsmöglichkeiten des Unternehmens ändern können. Aus der Bekanntmachung selbst ergibt sich aber noch keine endgültige Entscheidung über das Insolvenzverfahren.
Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens Lieser, Fachanwalt für Insolvenzrecht, mit Kanzleisitz in Bad Kreuznach bestellt. Die Bekanntmachung nennt außerdem, dass der vollständige Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden kann.
Wichtig ist: Die Veröffentlichung enthält eine Sicherungsmaßnahme, nicht die abschließende Entscheidung über das Verfahren. Sie zeigt aber, dass das Insolvenzgericht Bad Kreuznach unter dem Aktenzeichen 3 IN 204/26 bereits Schutzvorkehrungen angeordnet hat, um das Vermögen der CG Gastronomie & Event GmbH zu sichern.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Unterlagen prüfen, offene Forderungen oder Zahlungsaufforderungen genau dokumentieren und sich an den Beschluss halten. Wer Forderungen gegen die CG Gastronomie & Event GmbH hat oder an das Unternehmen leisten soll, sollte die weitere Entwicklung des Verfahrens aufmerksam verfolgen. Im Zweifel ist es sinnvoll, rechtlichen Rat einzuholen oder direkt bei den zuständigen Stellen nachzufragen.