Das Amtsgericht Mannheim hat den Antrag der Kusi Grunert GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 28. April 2026. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 IN 1408/26 geführt.
Die Gesellschaft betrieb unter der Bezeichnung „Diskothek Parker Lewis“ eine Diskothek in der Kopernikusstraße 63 in 68165 Mannheim. Sie ist beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 720085 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Dominik Marcel Grunert und Stephen Dennis Kusi vertreten.
Betrieb einer Diskothek
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Diskothek einschließlich aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Tätigkeiten. Welche Auswirkungen die gerichtliche Entscheidung auf den Betrieb der Diskothek und mögliche Vertragsverhältnisse hat, geht aus der Bekanntmachung nicht hervor.
Den Insolvenzantrag hatte die Kusi Grunert GmbH selbst gestellt. Das Gericht lehnte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens jedoch mangels Masse ab.
Kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet
Eine Abweisung mangels Masse erfolgt, wenn das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bezahlen, und kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet wird. In diesem Fall kommt es nicht zur regulären Durchführung eines Insolvenzverfahrens.
Die Entscheidung bedeutet nicht, dass keine Verbindlichkeiten vorhanden sind. Vielmehr fehlt nach der gerichtlichen Prüfung eine ausreichende Vermögensmasse, aus der zumindest die Verfahrenskosten finanziert werden könnten.
Die Bekanntmachung enthält keine Angaben zur Höhe der Verbindlichkeiten, zu möglichen Gläubigern, zur Zahl der Beschäftigten oder zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Mannheim eingelegt werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.