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EKD Montage GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Leipzig hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EKD Montage GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther aus Leipzig bestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 401 IN 2100/26 geführt.

Die Entscheidung erging am 5. Oktober 2026 um 14.45 Uhr.

Die EKD Montage GmbH hat ihren Sitz in der Torgauer Straße 336 in 04347 Leipzig und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 46060 eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Andreas Heinz Pater.

Haustechnische Installations- und Reparaturarbeiten

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines haustechnischen Unternehmens. Dazu gehören handwerkliche Arbeiten auf dem Gebiet haustechnischer Installationen sowie die Ausführung entsprechender Reparaturarbeiten.

Welche konkreten Gewerke das Unternehmen zuletzt ausgeführt hat und welche laufenden Baustellen oder Kundenaufträge betroffen sind, geht aus dem Gerichtsbeschluss nicht hervor.

Verfügungen nur noch mit Zustimmung

Die Geschäftsführung bleibt zunächst im Amt. Verfügungen über Gegenstände des Unternehmensvermögens sind jedoch nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Prof. Dr. Lucas F. Flöther soll die Unternehmensführung überwachen und das vorhandene Vermögen im Interesse der Gläubiger sichern und erhalten. Er darf Forderungen und Bankguthaben einziehen und die eingehenden Gelder auf einem Sonderkonto verwalten.

Schuldner der EKD Montage GmbH dürfen grundsätzlich nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen. Leistungen unmittelbar an die Gesellschaft sind nur zulässig, wenn Prof. Dr. Flöther zuvor zustimmt.

Prüfung der wirtschaftlichen Lage

Der vorläufige Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume betreten, Nachforschungen anstellen und Einsicht in die Bücher sowie Geschäftspapiere der Gesellschaft nehmen. Diese muss ihm alle erforderlichen Auskünfte erteilen.

Prof. Dr. Flöther kann außerdem Informationen bei Banken, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern einholen.

Zu prüfen ist insbesondere, welche Forderungen, Betriebsmittel und sonstigen Vermögenswerte vorhanden sind und ob der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann.

Vollstreckungsmaßnahmen vorläufig gestoppt

Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die EKD Montage GmbH werden einstweilen eingestellt, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind grundsätzlich untersagt.

Ausgenommen bleiben Verfahren zur Abgabe einer Vermögensauskunft.

Gläubigerausschuss mit drei Mitgliedern eingesetzt

Bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Amtsgericht Leipzig einen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt.

Dem Ausschuss gehören die Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Leipzig, vertreten durch Katrin Steffan, die Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, vertreten durch Rechtsanwalt Tim Wierzbinski, sowie Matthias Kunze von der EKD Montage GmbH an.

Der vorläufige Gläubigerausschuss begleitet und überwacht das Verfahren aus Sicht der Gläubiger. Er kann sich insbesondere mit der wirtschaftlichen Lage, einer möglichen Fortführung des Geschäftsbetriebs und den Aussichten einer Sanierung befassen.

Verfahren noch nicht endgültig eröffnet

Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. Das Amtsgericht prüft zunächst, ob ein gesetzlicher Insolvenzgrund vorliegt und ob das vorhandene Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten deckt.

Der Gerichtsbeschluss enthält noch keine Angaben zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl der Beschäftigten oder zum Umfang der laufenden Aufträge. Auch über eine mögliche Sanierung oder dauerhafte Fortführung ist noch keine Entscheidung gefallen.

Bedeutung für Kunden und Auftraggeber

Kunden und Auftraggeber sollten bestehende Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Abnahmeprotokolle, Terminvereinbarungen und die bisherige Korrespondenz vollständig sichern.

Aus der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung folgt nicht automatisch, dass sämtliche Verträge beendet sind oder alle Arbeiten eingestellt werden. Ob einzelne Installations- oder Reparaturaufträge fortgeführt werden, hängt vom jeweiligen Vertragsstand und den Entscheidungen im vorläufigen Verfahren ab.

Beschwerde innerhalb von zwei Wochen möglich

Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Leipzig eingelegt werden.

Die Beschwerde kann schriftlich, zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt nicht.

Der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig datiert vom 5. Oktober 2026.

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