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Was die Krankenkasse über Patienten weiß Abrechnungsdaten können Diagnosen und Behandlungen sichtbar machen

kalhh (CC0), Pixabay

Wer gesetzlich krankenversichert ist, bekommt nach einem normalen Arztbesuch in der Regel keine Rechnung in die Hand. Trotzdem entsteht im Hintergrund eine umfangreiche Datenspur. Arztpraxen, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer rechnen ihre Leistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung beziehungsweise über die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen ab. Dabei werden nicht nur einzelne Behandlungen dokumentiert. Auch Diagnosen, Abrechnungsziffern, Behandlungszeiträume und teilweise die dafür angesetzten Kosten oder Honorare werden erfasst. Für Versicherte können diese Abrechnungsdaten ausgesprochen interessant sein, denn sie ermöglichen einen Blick darauf, was tatsächlich gegenüber der eigenen Krankenkasse abgerechnet und welche Diagnose dabei angegeben wurde. Einsehen lassen sich solche Informationen unter anderem über die elektronische Patientenakte oder über eine sogenannte Patientenquittung.

Gerade bei den Diagnosen lohnt sich ein genauer Blick. Diese erscheinen häufig nicht ausgeschrieben, sondern in Form sogenannter ICD 10 GM Codes. Hinzu können Buchstaben treten, die für die Einordnung der Diagnose entscheidend sind. Ein G bedeutet beispielsweise, dass eine Diagnose als gesichert angegeben wurde. Ein V steht für eine Verdachtsdiagnose. Mit A wird eine ausgeschlossene Diagnose gekennzeichnet und Z bedeutet Zustand nach einer Erkrankung oder einem Ereignis. Damit kann bereits ein einzelner Buchstabe einen erheblichen Unterschied machen. Eine Verdachtsdiagnose ist schließlich etwas anderes als eine gesicherte Erkrankung. Versicherte sollten deshalb nicht nur auf den eigentlichen Diagnosecode schauen, sondern auch auf die dazugehörige Kennzeichnung.

Neben Diagnosen finden sich in den Abrechnungsdaten die gegenüber der Krankenkasse geltend gemachten Leistungen. Diese werden ebenfalls häufig durch Zahlen und andere Abrechnungskennzeichen dargestellt. Für Patienten sind solche Angaben ohne weitere Erläuterungen oftmals schwer verständlich, weil die Codes in erster Linie für die Abrechnung innerhalb des Gesundheitssystems gedacht sind. Hinzu können Grundpauschalen und Zuschläge kommen. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Zuschläge für Hygieneaufwand. Solche Positionen müssen nicht zwingend einer konkreten Untersuchung entsprechen. Bestimmte Zuschläge können vielmehr pro Behandlungsfall geltend gemacht werden. Wer in seinen Abrechnungsdaten eine Position entdeckt, an die er sich nicht als konkrete Behandlung erinnern kann, sollte deshalb nicht automatisch von einer falschen Abrechnung ausgehen.

Trotzdem kann sich eine Kontrolle der eigenen Daten lohnen. Versicherte können beispielsweise überprüfen, ob eine aufgeführte Praxis tatsächlich besucht wurde, ob der angegebene Behandlungszeitraum plausibel erscheint und welche Diagnosen dokumentiert wurden. Gerade bei unerwarteten oder unbekannten Diagnosen sollte genauer hingesehen werden. Dabei ist allerdings Vorsicht vor vorschnellen Schlussfolgerungen angebracht. Abrechnungsdaten sind nicht dasselbe wie eine ausführliche Patientenakte einer Arztpraxis. Sie entstehen in erster Linie im Zusammenhang mit der Abrechnung medizinischer Leistungen. Einzelne Angaben müssen deshalb im jeweiligen medizinischen und abrechnungstechnischen Zusammenhang betrachtet werden.

Besonders wichtig wird dies, wenn Versicherte eine Diagnose entdecken, die ihrer Ansicht nach falsch ist. Nach den vorliegenden Verbraucherinformationen kann eine solche Korrektur nicht einfach von der Krankenkasse vorgenommen werden. Die Krankenkasse erhält die entsprechenden Abrechnungsinformationen von den Leistungserbringern. Fehler müssen deshalb grundsätzlich über die behandelnde Praxis geklärt und korrigiert werden. Wer eine vermeintlich falsche Diagnose entdeckt, sollte daher zunächst feststellen, von welchem Leistungserbringer sie übermittelt wurde. Anschließend kann die betreffende Praxis um Prüfung gebeten werden. Dabei sollte insbesondere geklärt werden, ob es sich tatsächlich um eine gesicherte Diagnose gehandelt hat oder möglicherweise lediglich um einen Verdacht, einen Ausschluss oder einen früheren Zustand.

Das Thema bekommt durch die elektronische Patientenakte zusätzliche Bedeutung. Abrechnungsinformationen werden für Versicherte dadurch leichter zugänglich. Was früher möglicherweise nur auf ausdrückliche Anfrage bei der Krankenkasse sichtbar wurde, kann nun wesentlich unmittelbarer eingesehen werden. Das kann die Transparenz im Gesundheitssystem erhöhen. Patienten erhalten damit die Möglichkeit, zumindest einen Teil der Informationen zu kontrollieren, die über ihre medizinische Versorgung im Abrechnungssystem gespeichert sind. Gleichzeitig zeigt sich damit aber auch, wie umfangreich und sensibel Gesundheitsdaten sein können. Aus einzelnen Datensätzen können sich Informationen darüber ergeben, bei welchen Ärzten jemand behandelt wurde, wann Behandlungen stattgefunden haben und welche Erkrankungen oder Verdachtsdiagnosen dokumentiert wurden.

Von besonderer Bedeutung ist deshalb eine weitere Entwicklung. Krankenkassen dürfen Abrechnungsdaten nach den Regelungen des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes auch zur Risikofrüherkennung auswerten. Versicherte haben nach den vorliegenden Verbraucherinformationen die Möglichkeit, einer solchen Nutzung zu widersprechen. Damit geht es bei Abrechnungsdaten längst nicht mehr nur um die Frage, ob eine Arztleistung korrekt abgerechnet wurde. Die gespeicherten Informationen können auch zur Erkennung gesundheitlicher Risiken ausgewertet werden.

Für Versicherte entsteht dadurch ein Spannungsfeld. Eine solche Datenauswertung kann grundsätzlich dazu beitragen, gesundheitliche Risiken früher zu erkennen. Gleichzeitig handelt es sich bei Diagnosen und Behandlungsinformationen um besonders sensible personenbezogene Daten. Verbraucher sollten deshalb wissen, welche Informationen vorhanden sind und für welche Zwecke diese verwendet werden können.

Die eigenen Abrechnungsdaten sind damit keineswegs nur eine technische Angelegenheit zwischen Arzt und Krankenkasse. Sie können einen erstaunlich detaillierten Einblick darin geben, welche medizinischen Leistungen und Diagnosen im Gesundheitssystem einer Person zugeordnet wurden. Gerade deshalb kann es sinnvoll sein, diese Informationen gelegentlich zu kontrollieren. Taucht eine unbekannte Praxis auf, erscheint eine Diagnose unverständlich oder stimmt eine Behandlung nach eigener Erinnerung nicht mit den gespeicherten Angaben überein, sollte zunächst nachgefragt werden.

Ein möglicher Fehler in den Abrechnungsdaten sollte nicht ignoriert werden. Gleichzeitig sollte eine ungewöhnliche Position nicht vorschnell als Falschabrechnung interpretiert werden. Abrechnungsziffern, Pauschalen und Diagnosekennzeichnungen können ohne medizinischen und abrechnungstechnischen Hintergrund leicht missverstanden werden. Für Verbraucher gilt deshalb zunächst, die Angaben genau zu prüfen, sich unverständliche Einträge erklären zu lassen und bei einem tatsächlichen Fehler eine Korrektur über die betreffende Praxis anzustoßen.

Die zunehmende Digitalisierung macht Gesundheitsdaten für Patienten transparenter. Sie macht aber zugleich sichtbar, wie viele sensible Informationen im Hintergrund des Gesundheitssystems verarbeitet werden. Wer seine elektronische Patientenakte oder Patientenquittung öffnet, sieht deshalb weit mehr als eine bloße Aufstellung von Arztbesuchen. Er bekommt einen Einblick in das Bild, das die Abrechnungsdaten des Gesundheitssystems über seine medizinische Vergangenheit zeichnen.

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