Die Retrac Medizinsysteme GmbH mit Sitz in Berlin hat keinen Insolvenzeröffnungsbeschluss erhalten. Das Insolvenzgericht Charlottenburg hat den Antrag der Gesellschaft auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen, weil keine Masse vorhanden ist, die die Kosten des Verfahrens decken würde.
Gerichtliche Entscheidung
Nach der amtlichen Bekanntmachung liegt damit kein regulär eröffnetes Insolvenzverfahren vor. Stattdessen kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die wirtschaftlichen Mittel der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu tragen. In solchen Fällen wird der Antrag mangels Masse abgewiesen.
Betroffenes Unternehmen
Betroffen ist die Retrac Medizinsysteme GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 136604. Als Sitz ist Berlin genannt. Die Gesellschaft wurde im Verfahren durch Geschäftsführer Johannes Tack vertreten.
Einordnung der Meldung
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das Unternehmen nicht genug verwertbares Vermögen hat, um das Insolvenzverfahren überhaupt durchführen zu können. Für Gläubiger ist das ein Hinweis darauf, dass eine geordnete Abwicklung über ein reguläres Insolvenzverfahren in diesem Fall nicht zustande kommt.
Hintergrund der Veröffentlichung
Die Veröffentlichung erfolgte am 2. Oktober 2026. Sie dokumentiert den Ausgang des Antragsverfahrens und macht deutlich, dass das Insolvenzgericht Charlottenburg die Eröffnung des Verfahrens nicht vorgenommen hat.