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Insolvenzantrag der REAL Facility GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der REAL Facility GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main am 2. Oktober 2026 mangels Masse abgewiesen. Nach der gerichtlichen Entscheidung war nicht ausreichend Vermögen vorhanden, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse ist kein regulärer Start eines Insolvenzverfahrens, sondern eine Feststellung des Gerichts, dass das vorhandene Vermögen des Unternehmens nicht einmal ausreicht, um die Verfahrenskosten zu tragen. In solchen Fällen wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet.

Für das betroffene Unternehmen ist dies ein deutliches Zeichen wirtschaftlicher Zahlungsunfähigkeit oder zumindest eines fehlenden verwertbaren Vermögens. Gläubiger können ihre Forderungen daher nicht über ein eröffnetes Insolvenzverfahren durchsetzen oder bündeln lassen.

Die betroffene Gesellschaft

Betroffen ist die REAL Facility GmbH mit Sitz in der Kruppstraße 142 in 60388 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 86517 eingetragen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 810 IN 327/26 R-33- geführt.

Folgen für Gläubiger und Geschäftspartner

Für Gläubiger bedeutet die Entscheidung, dass zunächst kein Insolvenzverwalter bestellt wird und keine gerichtliche Verwertung im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens stattfindet. Forderungen bleiben grundsätzlich bestehen, ihre Durchsetzung kann aber erschwert sein, wenn bei der Gesellschaft tatsächlich kein verwertbares Vermögen mehr vorhanden ist.

Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten sollten die wirtschaftliche Situation des Unternehmens nun besonders sorgfältig prüfen. Offene Rechnungen, laufende Verträge und mögliche Rückabwicklungen können durch die Entscheidung unmittelbar berührt sein.

Einordnung der Entscheidung

Die Abweisung mangels Masse ist häufig das Ergebnis eines bereits fortgeschrittenen wirtschaftlichen Niedergangs. Sie zeigt, dass selbst für die Durchführung des Verfahrens keine ausreichenden Mittel mehr zur Verfügung standen. Für die REAL Facility GmbH ist damit ein zentraler Einschnitt verbunden, der auf eine schwere finanzielle Krise schließen lässt.

Ob und in welchem Umfang noch Vermögenswerte vorhanden sind, die außerhalb eines Insolvenzverfahrens verwertet werden können, hängt vom weiteren Verlauf der Situation ab. Mit der gerichtlichen Entscheidung vom 2. Oktober 2026 ist jedoch klar, dass ein reguläres Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde.

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