Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Terrafix Anlagenbau GmbH hat das Amtsgericht Landshut eine Nachtragsverteilung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 956/13 geführt.
Die Gesellschaft hatte ihren Sitz in der Dr.-Gryll-Straße 9 in 84051 Essenbach-Altheim und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter HRB 7534 eingetragen. Vertreten wurde das Unternehmen durch den Geschäftsführer Stephan Reisch.
Vertrieb und Bau von Photovoltaikanlagen
Gegenstand des Unternehmens waren der Vertrieb und der Bau von Photovoltaikanlagen. Elektrische Anschlussarbeiten gehörten ausdrücklich nicht zum Tätigkeitsbereich der Gesellschaft.
Das Unternehmen war damit insbesondere für die Vermarktung und die bauliche Errichtung von Solaranlagen zuständig. Der elektrische Netzanschluss musste dagegen durch entsprechend zugelassene Fachbetriebe ausgeführt werden.
Insolvenzverfahren bereits 2014 eröffnet
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Terrafix Anlagenbau GmbH wurde am 1. April 2014 durch das Amtsgericht Landshut eröffnet. Infolge der Verfahrenseröffnung wurde die Gesellschaft aufgelöst. Die entsprechende Eintragung erfolgte von Amts wegen gemäß § 65 GmbHG.
Das Insolvenzverfahren wurde am 17. März 2020 aufgehoben. Die aktuelle Entscheidung bedeutet daher weder einen neuen Insolvenzantrag noch die erneute Eröffnung des bereits abgeschlossenen Verfahrens.
Nachträglich ermittelte Vermögensgegenstände
Auf Antrag des Insolvenzverwalters hat das Amtsgericht nun eine Nachtragsverteilung hinsichtlich nachträglich ermittelter Gegenstände der Insolvenzmasse angeordnet.
Eine Nachtragsverteilung kommt in Betracht, wenn nach der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens weitere Vermögenswerte entdeckt oder für die Insolvenzmasse verfügbar werden. Diese können anschließend verwertet und der Erlös nach den insolvenzrechtlichen Vorschriften an die berechtigten Gläubiger verteilt werden.
Welchen Wert die nachträglich festgestellten Vermögensgegenstände haben und um welche Gegenstände es sich konkret handelt, geht aus der gerichtlichen Bekanntmachung nicht hervor.
Alexander Saponjic übernimmt die Nachtragsverteilung
Mit der Durchführung der Nachtragsverteilung wurde der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Alexander Saponjic aus Landshut, beauftragt.
Er hat die nachträglich ermittelten Vermögenswerte zu prüfen, gegebenenfalls zu verwerten und den daraus verfügbaren Betrag unter Beachtung der festgestellten Forderungen und der maßgeblichen Insolvenzquote zu verteilen.
Beschwerde innerhalb von zwei Wochen möglich
Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Landshut eingelegt werden.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erklären. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Die Bekanntmachung des Amtsgerichts Landshut datiert vom 28. September 2026.