Das Insolvenzgericht Ravensburg hat im Verfahren 111 IN 699/26 gegen die Berisha Elektrotechnik GmbH mit Sitz in Friedrichshafen Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Veröffentlichung stammt vom 02.10.2026. Ziel solcher Maßnahmen ist es, das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu schützen und nachteilige Veränderungen zu verhindern.
Womit sich die Firma nach außen befasst
Nach den gefundenen öffentlichen Angaben tritt die Berisha Elektrotechnik GmbH als Elektrobetrieb auf. Auf der Firmenwebsite wird sie als Ansprechpartner für klassische Elektrotechnik, moderne Energielösungen und Photovoltaik beschrieben. Genannt werden außerdem Leistungen für Privat- und Gewerbekunden, etwa Gebäudetechnik, Smart-Building- und Automationslösungen. Auch ein Branchenverzeichnis der Elektroinnung Bodensee führt das Unternehmen als Innungsbetrieb. Der Geschäftszweck in amtlichen Registern ist in den frei zugänglichen Treffern nicht vollständig im Wortlaut sichtbar; sicher belegt ist aber, dass das Unternehmen im Bereich Elektrotechnik tätig ist.
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Die Anordnung bedeutet noch nicht automatisch, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet ist. Es handelt sich um vorläufige Schutzmaßnahmen nach der Insolvenzordnung. Das Gericht hat unter anderem Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin gestoppt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Außerdem darf die Gesellschaft über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Für Bankkonten und Außenstände wurde die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis weitgehend auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Bauer, Rosengasse 15, 89073 Ulm, bestellt. Er soll das Vermögen sichern, eingehende Gelder überwachen und prüfen, ob die Kosten eines Insolvenzverfahrens gedeckt wären. Zugleich soll er als Sachverständiger beurteilen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
Was das für Kunden, Lieferanten und Gläubiger heißen kann
Für Kunden kann die Lage bedeuten, dass laufende Aufträge, Gewährleistungsfragen oder Anzahlungen unsicherer werden. Wer noch Leistungen bestellt hat oder bereits bezahlt hat, sollte prüfen, ob die Leistung wie vereinbart erbracht werden kann. Lieferanten und andere Gläubiger sollten sich darauf einstellen, dass offene Forderungen möglicherweise nicht mehr direkt bei der Firma durchgesetzt werden können. Im Beschluss werden die Schuldner der Schuldnerin ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Wichtig ist auch: Die Bekanntmachung enthält keine Aussage darüber, ob am Ende tatsächlich ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Sie zeigt aber, dass das Gericht die wirtschaftliche Lage bereits als so ernst einschätzt, dass Vermögen und Zahlungsströme sofort gesichert werden sollen.
Was Betroffene jetzt tun können: Wer offene Forderungen gegen die Berisha Elektrotechnik GmbH hat, sollte Unterlagen, Rechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise vollständig sichern. Neue Zahlungen oder Rückfragen sollten nur nach der aktuellen Verfahrenslage und den Anweisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Kunden mit laufenden Projekten sollten den Status ihrer Aufträge umgehend klären und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen.