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Insolvenzverfahren bei Dream in Green GmbH: Gericht ordnet Sicherungsmaßnahmen an

Das Insolvenzgericht Heilbronn hat im Verfahren 30 IN 1227/26 über das Vermögen der Dream in Green GmbH mit Sitz in Bietigheim-Bissingen am 02.10.2026 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Firma ist nach eigenen Angaben und nach Angaben im Impressum ihres Internetauftritts eine Moosmanufaktur. Sie stellt handgefertigte Produkte wie Moosbilder, Mooswände und Dschungelbilder aus konserviertem Moos und stabilisierten Pflanzen her. Das Unternehmen beschreibt seine Tätigkeit als Fertigung in Bietigheim-Bissingen bei Stuttgart und nennt sich selbst auf der Website eine auf konserviertes Moos und stabilisierte Pflanzen spezialisierte Firma. Diese Angaben sind nachvollziehbar; weitergehende Details lassen sich aus den öffentlich zugänglichen Quellen nicht sicher belegen.

Was das Gericht angeordnet hat

Mit der Sicherungsmaßnahme soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage des Unternehmens vor einer Entscheidung über den Insolvenzantrag weiter verschlechtert. Praktisch bedeutet das: Zwangsvollstreckungen gegen die Gesellschaft werden grundsätzlich gestoppt. Außerdem darf die Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch eingeschränkt verfügen. Für Bankkonten und offene Forderungen ist die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf die vorläufige Insolvenzverwalterin übergegangen. Bestellt wurde Rechtsanwältin Dr. Bettina E. Breitenbücher aus Stuttgart. Sie ist nicht die allgemeine Vertreterin der Firma, sondern soll das Vermögen sichern, überwachen und prüfen, ob die Kosten des Verfahrens gedeckt sind.

Was das für Kunden, Anleger und Gläubiger heißen kann

Für Kunden kann die Anordnung bedeuten, dass Bestellungen, Lieferungen oder Zahlungen vorübergehend unsicher werden. Wer noch Ware oder eine Leistung erwartet, sollte den Status genau prüfen. Gläubiger, also etwa Lieferanten oder Vermieter mit offenen Forderungen, dürfen normalerweise nicht mehr einfach vollstrecken. Sie müssen sich darauf einstellen, dass Forderungen im Insolvenzverfahren nur nach den Regeln der Insolvenzordnung berücksichtigt werden. Wer Geld an die Dream in Green GmbH schuldet, soll nach dem Beschluss nicht mehr an die Gesellschaft selbst zahlen, sondern nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin. Anleger sind nach derzeitigem Stand nicht besonders erwähnt; falls es entsprechende Finanzierungen oder Vorleistungen gab, gelten auch hier die allgemeinen Insolvenzregeln.

Wichtig für Laien: Eine Sicherungsanordnung ist noch nicht automatisch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie ist aber ein deutliches Warnsignal, dass das Gericht die wirtschaftliche Lage als ernst einschätzt und das Vermögen bis zur nächsten Entscheidung geschützt werden soll.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten Unterlagen, Rechnungen, Liefernachweise und Zahlungsbelege sofort sichern. Offene Forderungen sollten dokumentiert und Fristen im Blick behalten werden. Wer Geschäftsbeziehungen mit der Dream in Green GmbH hat, sollte Zahlungen nicht vorschnell an die Firma leisten, sondern die weitere Entwicklung beobachten und sich bei Bedarf rechtlich beraten lassen.

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