Die CONSOB geht außerdem gegen ICloudFX vor. Betroffen sind icloudfx.com und die zugehörige Handelsplattform webtrader.icloudfx.com.
Nach Feststellung der italienischen Aufsicht wurden über diese Internetangebote unerlaubt Wertpapierdienstleistungen beziehungsweise Anlagetätigkeiten erbracht.
Die Behörde hat daher die Sperrung angeordnet. Eine solche aufsichtsrechtliche Feststellung sollte nicht mit einer strafgerichtlichen Verurteilung gleichgesetzt werden. Für Anleger entscheidend ist jedoch, dass die CONSOB das Angebot nicht als entsprechend autorisierte Wertpapierdienstleistung einstuft.
