Das Insolvenzgericht Göppingen hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MK-Montagen BauConsulting UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Böhmenkirch mangels Masse abgewiesen. Grundlage der Entscheidung ist der Umstand, dass nach Auffassung des Gerichts nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Die Gesellschaft ist im Register des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRB 746849 geführt. Als Geschäftsanschrift wird die Hauptstraße 76 in 89558 Böhmenkirch genannt. Vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Marcel Andreas Kretzschmar.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse ist ein Hinweis darauf, dass das vorhandene Vermögen des Unternehmens offenbar nicht ausreicht, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen und durchzuführen. Das Gericht eröffnet das Verfahren in solchen Fällen nicht, weil schon die Verfahrenskosten nicht gedeckt erscheinen.
Für Gläubiger bedeutet diese Entscheidung in der Regel, dass sie ihre Forderungen nicht im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens anmelden und verfolgen können. Für das betroffene Unternehmen ist dies ein besonders einschneidender Schritt, weil damit deutlich wird, dass die wirtschaftliche Situation als nicht ausreichend tragfähig bewertet wurde.
Einordnung des Verfahrens
Der Beschluss betrifft einen Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Insolvenzgericht hat diesen Antrag nicht stattgegeben, sondern ihn wegen fehlender Masse abgewiesen. Damit ist das Verfahren in dieser Form zunächst beendet.
Die Veröffentlichung wurde am 1. Oktober 2026 bekannt gemacht. Die Entscheidung reiht sich in die amtlichen Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte ein und dokumentiert einen Fall, in dem das Gericht die Durchführung eines Insolvenzverfahrens aufgrund unzureichender finanzieller Mittel nicht für möglich hielt.