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Neuer Betrugsprozess gegen Jimi Blue Ochsenknecht in Tirol – Schauspieler bleibt Gericht fern

JalalSheikh21 (CC0), Pixabay

Der Betrugsfall um Jimi Blue Ochsenknecht ist noch nicht abgeschlossen. In Innsbruck kommt es zu einer Neuauflage des Verfahrens gegen den deutschen Schauspieler. Bemerkenswert dabei: Ochsenknecht selbst will bei dem neuen Prozess nicht erscheinen.

Damit geht ein Verfahren weiter, das eigentlich bereits auf einem anderen Weg beendet werden sollte. Zunächst war eine sogenannte Diversion vereinbart worden. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde diese jedoch wieder aufgehoben.

Diversion sollte Verfahren zunächst beenden

Eine Diversion ermöglicht im österreichischen Strafrecht unter bestimmten Voraussetzungen, ein Strafverfahren ohne klassische strafrechtliche Verurteilung zu erledigen. Im Fall Ochsenknecht war zunächst eine solche Lösung vorgesehen.

Damit schien der Fall bereits weitgehend abgeschlossen.

Doch die Staatsanwaltschaft akzeptierte diese Entscheidung nicht und legte Beschwerde ein. Diese hatte Folgen: Die zunächst vereinbarte Diversion wurde aufgehoben.

Damit muss sich das Gericht erneut mit dem Betrugsvorwurf befassen.

Jetzt wieder vor Gericht in Innsbruck

Die Neuauflage des Verfahrens findet in Innsbruck in Tirol statt. Der Schauspieler wird nach seiner eigenen Ankündigung allerdings nicht persönlich an der Verhandlung teilnehmen.

Warum Ochsenknecht dem Gericht fernbleibt, wird in den vorliegenden Angaben nicht näher erläutert. Ebenso fehlen nähere Angaben dazu, wie die Verhandlung ohne seine Anwesenheit konkret ablaufen soll.

Damit ist lediglich gesichert: Der neue Prozess findet statt, der Angeklagte hat aber im Vorfeld angekündigt, nicht zu erscheinen.

Warum die Staatsanwaltschaft gegen die Diversion vorging, bleibt offen

Ein entscheidender Punkt wird in der vorliegenden Meldung nicht erläutert: Aus welchem konkreten Grund die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Diversion eingelegt hat.

Daraus lässt sich deshalb auch nicht ableiten, welche Entscheidung die Anklagebehörde im neuen Verfahren erwartet oder welche konkreten Argumente sie gegen die ursprüngliche Lösung vorgebracht hat.

Auch Einzelheiten zum zugrunde liegenden Betrugsvorwurf enthält die vorliegende Meldung nicht. Angaben zu einer möglichen Schadenssumme, zu Geschädigten oder zu den konkreten Handlungen, die Ochsenknecht vorgeworfen werden, fehlen.

Fall nimmt ungewöhnliche Wendung

Fest steht dagegen, dass das Verfahren eine bemerkenswerte Wendung genommen hat. Mit der zunächst vereinbarten Diversion bestand bereits eine Möglichkeit, die Angelegenheit ohne klassische Verurteilung abzuschließen.

Durch die erfolgreiche Beschwerde der Staatsanwaltschaft ist diese Lösung vom Tisch. Der Betrugsvorwurf landet erneut vor Gericht.

Für Ochsenknecht bedeutet das: Obwohl bereits eine Diversion vereinbart worden war, muss über den Fall erneut verhandelt werden.

Welche Konsequenzen daraus für den Schauspieler entstehen, lässt sich anhand der bislang vorliegenden Informationen noch nicht sagen. Entscheidend wird sein, zu welchem Ergebnis das Gericht in Innsbruck bei der Neuauflage des Verfahrens kommt.

Der ungewöhnlichste Aspekt steht allerdings bereits vor Beginn fest: Der Angeklagte selbst wird nach seiner Ankündigung bei seinem neuen Betrugsprozess nicht im Gerichtssaal sitzen.

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