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Insolvenzantrag der Runway Digital UG mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Hamburg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Runway Digital UG (haftungsbeschränkt) abgewiesen. Grund dafür war, dass nicht genügend Masse vorhanden war, um das Verfahren durchzuführen. Die Entscheidung erfolgte am 29. September 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 67g IN 187/26.

Betroffen ist die Runway Digital UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg, Katherina-Hanen-Weg 45, eingetragen beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 184471. Die Gesellschaft wurde im Bekanntmachungstext durch ihre Geschäftsführer Christian Bruckschen und Oliver Ulrich Erich Krause vertreten.

Mit der Abweisung mangels Masse ist das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden. Das bedeutet, dass das Gericht davon ausgeht, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen wird der Antrag nach den maßgeblichen insolvenzrechtlichen Vorschriften zurückgewiesen.

Gleichzeitig wurden die zuvor angeordneten Verfügungsbeschränkungen sowie die vorläufige Verwaltung aufgehoben. Diese Maßnahmen waren am 3. Juni 2026 angeordnet worden und endeten mit der Entscheidung vom 29. September 2026.

Für das Unternehmen ist die abgewiesene Insolvenzeröffnung ein einschneidender Schritt. Zwar ist damit kein eröffnetes Insolvenzverfahren verbunden, doch die wirtschaftliche Lage gilt weiterhin als angespannt. Ob und in welcher Form das Unternehmen seinen Geschäftsbetrieb fortsetzen kann, hängt von den weiteren rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten ab.

Der vollständige Beschluss kann bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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