Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Car&RideSharing Community eG mit Sitz in Overath unter dem Aktenzeichen 70b IN 134/26 am 01.10.2026 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Marion Rodine aus Köln bestellt. Für Außenstehende bedeutet das: Die Genossenschaft kann ab sofort nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen; viele Zahlungen und Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Nach den öffentlich auffindbaren Angaben trat die Genossenschaft seit ihrer Gründung als Anbieterin von Mobilitäts- und Sharing-Lösungen auf. In einem Projektbericht der Stadt Overath wird Car&RideSharing Community eG als Partner eines Ride-Sharing-Pilotprojekts genannt. Dort ging es um eine App, die Fahrgemeinschaften im Rheinisch-Bergischen und Oberbergischen Kreis organisieren sollte. Auf der Website einer Wohnungsbaugenossenschaft in Overath wird die Firma außerdem als Partner für Carsharing beschrieben; dort ist von wohnortnah stationierten Elektro-Carsharing-Fahrzeugen die Rede. Auch in einer App-Beschreibung und auf der eigenen Website wird das Angebot als Sharing- bzw. Carsharing-Lösung im ländlichen Raum dargestellt. Daraus ergibt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass der Unternehmensgegenstand im Kern in Carsharing und fahrgemeinschaftsnahen Mobilitätsdiensten lag. Eine vollständig aktuelle Registerauskunft lag hier nicht vor, deshalb ist die Beschreibung auf diese belegbaren Hinweise beschränkt.
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Die Anordnung nach den §§ 21, 22 Insolvenzordnung dient dazu, das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu sichern. Praktisch heißt das: Die vorläufige Insolvenzverwalterin soll prüfen, was noch vorhanden ist, Einnahmen sichern und verhindern, dass Vermögen beiseitegeschafft oder unkontrolliert verbraucht wird. Zugleich sind Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin grundsätzlich untersagt oder werden eingestellt. Das soll das Vermögen schützen und gleiche Chancen für alle Gläubiger sichern.
Für Kunden kann das bedeuten, dass bereits gebuchte Leistungen, Guthaben oder abgerechnete Fahrten nun von der vorläufigen Insolvenzverwaltung geprüft werden müssen. Für Anleger oder Mitglieder einer Genossenschaft kann es Folgen für Einlagen, Rückzahlungsansprüche oder Beteiligungsrechte haben. Gläubiger, die noch offene Forderungen haben, sollten davon ausgehen, dass Zahlungen vorerst nicht einfach direkt an die Genossenschaft geleistet werden dürfen, weil Drittschuldner nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zahlen dürfen.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Forderungen gegen die Car&RideSharing Community eG hat, sollte Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Kontoauszüge und Schriftverkehr sichern. Wichtig ist außerdem, alle Informationen des Insolvenzgerichts und der vorläufigen Insolvenzverwalterin aufmerksam zu verfolgen. Offene Ansprüche sollten geordnet dokumentiert werden, damit sie später fristgerecht und nachvollziehbar angemeldet werden können. Wer bereits bezahlt hat oder noch eine Leistung erwartet, sollte vorerst keine weiteren Zahlungen ohne Klärung leisten und sich auf Rückfragen der Insolvenzverwaltung einstellen.
Die weitere Entwicklung hängt nun davon ab, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und welche Vermögenswerte noch vorhanden sind. Für die Betroffenen ist daher vor allem entscheidend, rasch die eigene Forderungslage zu prüfen und Belege vollständig zusammenzustellen.