Das Insolvenzgericht Karlsruhe hat den Antrag der LAM Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Damit ist das Verfahren nicht eröffnet worden, weil nach Auffassung des Gerichts nicht genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Entscheidung des Insolvenzgerichts
Die Gesellschaft mit Sitz in Karlsruhe, eingetragen beim Amtsgericht Mannheim unter der Registernummer HRB 700279, hatte selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das zuständige Insolvenzgericht Karlsruhe entschied jedoch, den Antrag zurückzuweisen, da die vorhandene Masse für die Durchführung des Verfahrens nicht ausreicht.
Was bedeutet „mangels Masse“?
Die Abweisung mangels Masse ist ein rechtlicher Begriff aus dem Insolvenzrecht. Er bedeutet, dass das Vermögen der betroffenen Gesellschaft voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Verfahrenskosten zu tragen. In einem solchen Fall wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Für Gläubiger kann das die Durchsetzung offener Forderungen erheblich erschweren.
Angaben zum Unternehmen
Betroffen ist die LAM Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Karlsruhe, Ottostraße 4, 76227 Karlsruhe. Vertreten wurde die Gesellschaft durch den Liquidator Axel Bathiany. Die amtliche Veröffentlichung erfolgte am 1. Oktober 2026 unter dem Aktenzeichen 105 IN 768/26.
Einordnung
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet das Verfahren an dieser Stelle zunächst ohne Eröffnung. Für das Unternehmen bedeutet dies eine besonders schwierige wirtschaftliche Lage, da die Insolvenz nicht als ordnungsgemäßes Verfahren fortgeführt werden kann. Ob und in welchem Umfang noch Vermögenswerte vorhanden sind, bleibt davon unberührt und wäre gegebenenfalls gesondert zu klären.