Das Insolvenzgericht Delmenhorst hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Malerei Borchers – Design für Wand & Boden UG (haftungsbeschränkt) abgewiesen. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 21. September 2026 mangels Masse zurückgewiesen. Grundlage dafür ist § 26 Abs. 1 InsO.
Betroffen ist das Unternehmen mit Sitz in Delmenhorst und der Geschäftsanschrift Lüneburger Straße 33 D, 27751 Delmenhorst. Im Handelsregister ist die Gesellschaft beim Amtsgericht Oldenburg unter HRB 215347 eingetragen. Als Geschäftsführer ist Torsten Borchers genannt.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Das Gericht eröffnet das Verfahren in einem solchen Fall nicht. Die Folge ist, dass keine reguläre Insolvenzverwaltung stattfindet und die vorhandenen Mittel nicht einmal für die Durchführung des Verfahrens ausreichen.
Für das Unternehmen ist diese Entscheidung ein schwerer Einschnitt. Gläubiger können ihre Forderungen dadurch nicht im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens geltend machen. Stattdessen bleiben ihnen nur die allgemeinen rechtlichen Möglichkeiten außerhalb des Insolvenzverfahrens.
Eintrag im amtlichen Bekanntmachungswesen
Die Veröffentlichung erfolgte am 1. Oktober 2026 unter dem Aktenzeichen 12 IN 76/26. Der vollständige Beschluss kann laut Bekanntmachung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Mit der Abweisung mangels Masse endet das Insolvenzantragsverfahren zunächst ohne Eröffnung. Für die Malerei Borchers – Design für Wand & Boden UG ist damit bestätigt, dass aus Sicht des Gerichts keine ausreichende Masse für ein Insolvenzverfahren vorhanden war.