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Insolvenzverfahren gegen JAM’s Garage GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Düsseldorf hat das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der JAM’s Garage GmbH mit Beschluss vom 29. September 2026 mangels Masse abgewiesen. Damit stellte das Gericht fest, dass nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Betroffen ist die JAM’s Garage GmbH mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 77771. Das Unternehmen hat seinen Betriebssitz in der Mendelssohnstraße 4 in 40233 Düsseldorf und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Jose Mykco Hart vertreten.

Hintergrund des Verfahrens

Ausgelöst wurde das Verfahren durch den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Dieser Antrag ging am 3. Dezember 2025 beim Gericht ein und datiert vom 2. Dezember 2025. Das Insolvenzeröffnungsverfahren diente dazu, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und zu bewerten, ob ausreichende Masse für ein reguläres Insolvenzverfahren vorhanden ist.

Nach der Prüfung kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen. Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das Verfahren nicht in die eigentliche Insolvenzphase übergeht, weil bereits die Kosten des Verfahrens nicht gedeckt werden können.

Folgen der Abweisung

Für die JAM’s Garage GmbH hat die Entscheidung erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Folgen. Mit der Abweisung mangels Masse endet das Insolvenzeröffnungsverfahren ohne Bestellung eines Insolvenzverwalters. Gläubiger können ihre Forderungen daher nicht im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens bündeln und nur noch auf anderen rechtlichen Wegen verfolgen.

Für das Unternehmen selbst ist die Entscheidung ein deutliches Zeichen finanzieller Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, zumindest in dem Umfang, dass kein verwertbares Vermögen für ein Insolvenzverfahren vorhanden war. Ob der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann, hängt nun von der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation und möglichen außergerichtlichen Lösungen ab.

Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner

Für Gläubiger ist eine Abweisung mangels Masse besonders nachteilig, weil in solchen Fällen häufig keine geregelte Insolvenzquote zu erwarten ist. Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten müssen sich darauf einstellen, dass offene Forderungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden müssen.

Die amtliche Bekanntmachung des Amtsgerichts Düsseldorf vom 29. September 2026 dokumentiert damit das Ende des Insolvenzantragsverfahrens gegen die JAM’s Garage GmbH ohne Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.

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