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Ekio Industrieservice GmbH: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Duisburg hat das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ekio Industrieservice GmbH mit Sitz in Duisburg mangels Masse abgewiesen. Damit kam es nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens, weil nach Auffassung des Gerichts nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden war, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Hintergrund der Entscheidung

Auslöser des Verfahrens war ein Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Dieser Antrag war am 10. September 2025 bei Gericht eingegangen und bezog sich auf die Ekio Industrieservice GmbH, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34913 eingetragen ist. Der Antrag stammte vom 29. August 2025.

Über den Antrag entschied das Gericht erst am 28. September 2026. In seinem Beschluss stellte das Amtsgericht Duisburg fest, dass die Voraussetzungen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht vorliegen, weil die vorhandene Masse nicht ausreicht.

Was eine Abweisung mangels Masse bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das Unternehmen aus Sicht des Gerichts nicht über ausreichend Vermögenswerte verfügt, um die voraussichtlichen Kosten eines Insolvenzverfahrens zu tragen. Dazu zählen unter anderem Gerichtskosten und die Vergütung eines möglichen Insolvenzverwalters.

Für Gläubiger ist eine solche Entscheidung oft ein Hinweis darauf, dass Forderungen nur schwer oder gar nicht realisiert werden können. Gleichzeitig endet das Verfahren an diesem Punkt ohne reguläre Insolvenzverwaltung.

Angaben zum Unternehmen

Die Ekio Industrieservice GmbH hatte ihren Sitz in der Baldusstraße 13 in 47138 Duisburg. Gesetzlich vertreten wurde das Unternehmen durch den Geschäftsführer Rangel Rangelov.

Die Bekanntmachung wurde am 30. September 2026 veröffentlicht. Zuständig war das Insolvenzgericht Duisburg unter dem Aktenzeichen 620 IN 2193/25.

Einordnung

Mit der Abweisung mangels Masse ist die wirtschaftliche Krise des Unternehmens rechtlich besonders weit fortgeschritten. Für die Ekio Industrieservice GmbH bedeutet die Entscheidung, dass kein Insolvenzverfahren zur geordneten Abwicklung unter gerichtlicher Aufsicht eröffnet wurde.

Ob und in welchem Umfang noch Vermögenswerte vorhanden sind oder ob weitere rechtliche Schritte folgen, ergibt sich aus der amtlichen Bekanntmachung nicht. Fest steht jedoch, dass das Gericht die Durchführung eines Insolvenzverfahrens wegen fehlender Masse abgelehnt hat.

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