Für Versicherte in der Schweiz wird die obligatorische Krankenversicherung im kommenden Jahr erneut teurer. Die mittlere Prämie soll 2027 auf 412 Franken pro Monat steigen.
Gegenüber 2026 entspricht dies einem durchschnittlichen Anstieg um rund fünf Prozent beziehungsweise 19,70 Franken im Monat.
Auf ein gesamtes Jahr gerechnet ergibt sich bei diesem Durchschnittswert eine zusätzliche Belastung von mehr als 230 Franken.
Die tatsächliche Belastung kann allerdings individuell deutlich abweichen. Die Höhe der Krankenkassenprämie hängt unter anderem vom Wohnort, Alter, Versicherer, gewählten Versicherungsmodell und der Franchise ab.
Für Versicherte lohnt es sich deshalb, die neuen Prämien nicht ungeprüft hinzunehmen.
Die Grundversicherung kann grundsätzlich zum Jahreswechsel gewechselt werden. Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, muss die entsprechenden Fristen beachten. Die Kündigung muss spätestens am 30. November 2026 beim bisherigen Versicherer eingegangen sein.
Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt, die Kündigung nicht bis zum letzten Tag aufzuschieben, sondern rechtzeitig und mit einem nachweisbaren Versandweg zu verschicken.
Wichtig ist außerdem ein wesentlicher Unterschied zwischen Grund- und Zusatzversicherung.
Bei der obligatorischen Grundversicherung müssen Krankenkassen neue Versicherte grundsätzlich unabhängig von deren Alter und Gesundheitszustand aufnehmen. Ein Gesundheitsfragebogen darf für die Aufnahme in die obligatorische Grundversicherung nicht verlangt werden.
Bei Zusatzversicherungen gelten dagegen andere Regeln.
Angesichts der erneuten Prämiensteigerung sollten Verbraucher deshalb ihre persönliche Situation überprüfen. Schon Unterschiede zwischen Versicherungsmodellen oder Anbietern können sich über ein gesamtes Jahr erheblich summieren.