Der am 18. September 2026 festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 zeigt eine Windparkgesellschaft, deren Vermögensstruktur sich innerhalb eines Jahres grundlegend verändert hat.
Die Bilanzsumme erhöhte sich von 1.658.786,24 Euro auf 3.233.851,52 Euro.
Das ist ein Zuwachs von rund 1,58 Millionen Euro beziehungsweise 95 Prozent.
Damit hat sich die Bilanzsumme innerhalb eines Jahres fast verdoppelt.
Sachanlagevermögen steigt von 25.000 auf 833.000 Euro
Besonders deutlich fällt die Entwicklung des Anlagevermögens aus.
Zum 31. Dezember 2023 standen lediglich 25.042,67 Euro in der Bilanz.
Ein Jahr später waren es 833.274,74 Euro.
Das entspricht einem Anstieg um rund 808.232 Euro beziehungsweise mehr als dem 33-Fachen des Vorjahreswertes.
Das Anlagevermögen besteht nach den vorgelegten Bilanzzahlen vollständig aus Sachanlagen.
Der Anhang erwähnt ausdrücklich Haftungsverhältnisse „für die Errichtung neuer Windkraftanlagen“. Es liegt deshalb nahe, den deutlichen Anstieg des Sachanlagevermögens im Zusammenhang mit Investitionen zu betrachten. Welche konkreten Anlagen sich bereits im Sachanlagevermögen befinden, welchen Fertigstellungsstand sie hatten und welche gesamten Investitionskosten vorgesehen sind, lässt sich aus den vorgelegten Angaben jedoch nicht entnehmen.
Auch das Umlaufvermögen wächst kräftig
Nicht nur die Sachanlagen nahmen zu.
Das Umlaufvermögen erhöhte sich von 1,63 Millionen Euro auf 2,39 Millionen Euro.
Das entspricht einem Zuwachs von rund 751.000 Euro beziehungsweise 46 Prozent.
Dabei stiegen die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände von 732.947 Euro auf 1.112.625 Euro.
Das ist ein Plus von rund 379.678 Euro beziehungsweise 51,8 Prozent.
Nach Angaben im Anhang haben sämtliche Forderungen eine Restlaufzeit von höchstens einem Jahr. Die Gesellschaft erklärt außerdem, bei der Bewertung der Forderungen hätten keine erkennbaren Risiken bestanden.
Liquide Mittel steigen auf 1,27 Millionen Euro
Auch die Bank- und Kassenbestände entwickelten sich nach oben.
Die liquiden Mittel stiegen von
900.796,74 Euro
auf
1.272.537,71 Euro.
Das entspricht einem Zuwachs um rund 371.741 Euro beziehungsweise 41,3 Prozent.
Allerdings ist bei der Interpretation dieser Liquiditätsposition eine weitere Angabe aus dem Anhang wichtig.
Mehr als eine Million Euro für Avale auf gesondertem Bankkonto hinterlegt
Die Gesellschaft weist außerhalb der bilanzierten Verbindlichkeiten drei Avalbürgschaften aus.
Zwei davon belaufen sich auf jeweils 25.564,59 Euro. Eine weitere Avalbürgschaft beträgt 2.001.600 Euro.
Insgesamt ergeben sich damit Haftungsverhältnisse von
2.052.729,18 Euro.
Nach Angaben des Jahresabschlusses dienen diese der Sicherung von Ansprüchen zweier Verpächter sowie der Errichtung neuer Windkraftanlagen.
Die Avale seien ihrerseits durch die Hinterlegung von 1.051.129,19 Euro auf einem gesonderten Bankkonto gesichert.
Das entspricht rechnerisch rund 51,2 Prozent des gesamten Avalvolumens.
Die Gesellschaft erklärt zugleich, dass derzeit nicht mit einer Inanspruchnahme aus den Avalen beziehungsweise aus den Bürgschaften der Commerzbank gerechnet werde.
Wichtig ist die bilanzielle Einordnung: Die 2,05 Millionen Euro Avale dürfen nicht einfach zu den bilanzierten Verbindlichkeiten von 1,18 Millionen Euro addiert und als bestehende Schulden von insgesamt 3,23 Millionen Euro dargestellt werden.
Es handelt sich nach dem Jahresabschluss um Haftungsverhältnisse neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten.
Eigenkapital mehr als verdoppelt
Auf der Passivseite fällt zunächst der starke Anstieg des ausgewiesenen Eigenkapitals auf.
Die Kapitalanteile der Kommanditisten erhöhten sich von
559.942,18 Euro
auf
1.263.388,01 Euro.
Das entspricht einem Zuwachs von rund 703.446 Euro beziehungsweise 125,6 Prozent.
Der Bilanzgewinn wird mit 0 Euro angegeben.
Auch hier gilt: Daraus kann nicht geschlossen werden, dass die Gesellschaft 2024 keinen Gewinn oder Verlust erzielt hätte. Die konkrete Gewinn- und Verlustrechnung beziehungsweise deren Zahlen sind in der vorgelegten Veröffentlichung nicht enthalten.
Die rechnerische Eigenkapitalquote beträgt zum Jahresende rund 39,1 Prozent.
Im Vorjahr waren es rechnerisch rund 33,8 Prozent.
Verbindlichkeiten steigen deutlich
Parallel zum Eigenkapital nahmen allerdings auch die bilanzierten Verbindlichkeiten kräftig zu.
Sie erhöhten sich von
330.779,15 Euro
auf
1.181.679,22 Euro.
Das ist ein Anstieg um rund 850.900 Euro beziehungsweise 257 Prozent.
Die Rückstellungen stiegen wesentlich moderater von 768.064,91 Euro auf 788.784,29 Euro.
Damit verfügt die Gesellschaft zum Bilanzstichtag über 1,26 Millionen Euro Eigenkapital, 788.784 Euro Rückstellungen und 1,18 Millionen Euro Verbindlichkeiten.
Sämtliche Verbindlichkeiten innerhalb eines Jahres fällig
Der Anhang macht zur Fristigkeit eine eindeutige Angabe:
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Tabelle bestätigt dies. Von insgesamt rund 1,182 Millionen Euro entfallen nach den ausgewiesenen Werten rund 939.000 Euro auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, rund 98.500 Euro auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und rund 144.200 Euro auf sonstige Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten zwischen einem und fünf Jahren oder von mehr als fünf Jahren werden nicht ausgewiesen.
Damit unterscheidet sich die Finanzierungsstruktur deutlich von einem klassischen langfristigen Bankdarlehen, wie es bei Windparkprojekten häufig anzutreffen sein kann. Ob eine solche langfristige Finanzierung später vorgesehen war oder außerhalb des betrachteten Bilanzstichtags erfolgte, geht aus dem Abschluss nicht hervor.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen springen deutlich
Auffällig ist insbesondere die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Für 2024 werden rund 939.000 Euro ausgewiesen.
Der in Klammern dargestellte Vorjahresbetrag beträgt rund 146.600 Euro.
Damit hat sich dieser Posten rechnerisch um rund 792.400 Euro erhöht.
Das entspricht mehr als einer Versechsfachung.
Zusammen mit dem stark gestiegenen Sachanlagevermögen und dem Hinweis auf die Errichtung neuer Windkraftanlagen zeichnet der Abschluss damit eine Phase erheblicher Investitionstätigkeit.
Welche konkreten Lieferantenforderungen mit den neuen Anlagen zusammenhängen, lässt sich aus den veröffentlichten Angaben allerdings nicht bestimmen.
178 Kommanditisten mit 8,53 Millionen Euro Pflichteinlagen
Für Anleger beziehungsweise Kommanditisten enthält der Anhang einen besonders wichtigen Abschnitt.
Zum 31. Dezember 2024 waren laut Jahresabschluss insgesamt 8.532.500 Euro Hafteinlagen von 178 Kommanditisten im Handelsregister eingetragen.
Auch die Pflichteinlagen werden mit 8.532.500 Euro angegeben.
Nach Angaben der Gesellschaft wurden diese Einlagen vollständig eingezahlt.
Die durchschnittliche rechnerische Pflichteinlage beträgt damit rund 47.935 Euro je Kommanditist.
Das ist lediglich ein mathematischer Durchschnitt; über die tatsächliche Beteiligungshöhe einzelner Anleger sagt dieser Wert nichts aus.
7,21 Millionen Euro Entnahmen
Besonders aufmerksam sollten Kommanditisten den unmittelbar folgenden Satz des Jahresabschlusses lesen.
Dort heißt es, die Einlagen seien durch Entnahmen um 7.213.243,42 Euro gemindert worden.
Die Gesellschaft erklärt ausdrücklich, dass deshalb „insoweit eine Außenhaftung der Kommanditisten“ gemäß § 172 Abs. 4 HGB bestehe.
Das ist eine wichtige rechtliche Aussage des veröffentlichten Jahresabschlusses.
Rechnerisch entsprechen die genannten Entnahmen rund 84,5 Prozent der ursprünglichen Pflichteinlagen von 8,5325 Millionen Euro.
Der nach Abzug dieser Entnahmen verbleibende rechnerische Betrag liegt bei rund 1,319 Millionen Euro.
Dieser Wert liegt in einer ähnlichen Größenordnung wie die in der Bilanz ausgewiesenen Kapitalanteile der Kommanditisten von 1,263 Millionen Euro, ist damit jedoch nicht identisch.
Die Differenz sollte ohne weitere Unterlagen nicht eigenständig interpretiert werden.
Was bedeutet die erwähnte Außenhaftung?
Die Formulierung im Jahresabschluss verdient besondere Aufmerksamkeit, sollte aber nicht überinterpretiert werden.
Der Abschluss selbst stellt fest, dass aufgrund der Entnahmen gemäß § 172 Abs. 4 HGB „insoweit eine Außenhaftung der Kommanditisten besteht“.
Daraus lässt sich jedoch anhand des Abschlusses allein nicht bestimmen, welcher einzelne Kommanditist gegebenenfalls in welcher konkreten Höhe einer Haftung ausgesetzt wäre.
Die veröffentlichten Zahlen sind Gesamtbeträge.
Für die persönliche Situation eines Beteiligten wären insbesondere dessen individuelle Einlage, frühere Entnahmen beziehungsweise Ausschüttungen und die gesellschaftsvertraglichen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen maßgeblich.
Aus dem Gesamtbetrag von 7,21 Millionen Euro sollte deshalb keinesfalls pauschal eine gleichmäßige Haftung aller 178 Kommanditisten errechnet werden.
Kapitalanteile sind nicht mit den ursprünglichen Einlagen gleichzusetzen
Gerade dieser Abschluss zeigt, warum bei geschlossenen Beteiligungsstrukturen unterschiedliche Kapitalbegriffe auseinandergehalten werden müssen.
Die Bilanz weist zum 31. Dezember 2024 Kapitalanteile der Kommanditisten von 1.263.388,01 Euro aus.
Der Anhang nennt dagegen handelsregisterlich eingetragene Hafteinlagen und Pflichteinlagen von jeweils 8.532.500 Euro.
Gleichzeitig werden Entnahmen von 7.213.243,42 Euro genannt.
Diese Größen beschreiben unterschiedliche Sachverhalte und dürfen nicht miteinander gleichgesetzt werden.
Insbesondere bedeutet das bilanzielle Eigenkapital von 1,26 Millionen Euro nicht, dass die Anleger ursprünglich nur diesen Betrag investiert hätten.
Gesellschaft bilanziert unter Fortführungsannahme
Der Jahresabschluss wurde ausdrücklich unter Annahme der Unternehmensfortführung erstellt.
Die bisherigen Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden nach Angaben der Gesellschaft stetig angewandt.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung sollen außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen werden.
Hinweise darauf, dass für den Abschluss von der Fortführungsannahme abgewichen wurde, enthält die vorgelegte Veröffentlichung nicht.
Wer steht hinter der Gesellschaft?
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die WVG Windparks Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hamburg.
Ihr gezeichnetes Kapital beträgt laut Jahresabschluss 50.000 DM beziehungsweise 25.564,59 Euro.
Geschäftsführer der Komplementärin ist Günter Mastalka aus Fintel.
Die Windparkgesellschaft selbst firmiert laut Anhang als WP Neuendorf / Kakerbeck Nr. 20 GmbH & Co. KG mit der Anschrift Am Kaiserkai 62 in Hamburg und ist beim Amtsgericht Hamburg unter HRA 107647 eingetragen.
2024 offenbar von Investitionen geprägt
Die Bilanzbewegungen sind erheblich.
Innerhalb eines Jahres stieg die Bilanzsumme um rund 95 Prozent. Das Sachanlagevermögen erhöhte sich um mehr als 800.000 Euro, die Forderungen nahmen um rund 380.000 Euro zu und die liquiden Mittel stiegen um rund 372.000 Euro.
Gleichzeitig erhöhten sich die Verbindlichkeiten um rund 851.000 Euro und die Kapitalanteile der Kommanditisten um rund 703.000 Euro.
Hinzu kommen außerhalb der bilanzierten Verbindlichkeiten 2,05 Millionen Euro Avalbürgschaften, von denen ein erheblicher Teil nach den Angaben im Abschluss im Zusammenhang mit der Errichtung neuer Windkraftanlagen steht.
Die Gesellschaft rechnet nach eigener Aussage derzeit nicht mit einer Inanspruchnahme aus diesen Avalen beziehungsweise den Bürgschaften der Commerzbank.
Für Anleger ist die Haftungsangabe besonders relevant
Für die 178 Kommanditisten dürfte allerdings ein anderer Abschnitt des Abschlusses von besonderem Interesse sein.
Von den Pflichteinlagen in Höhe von insgesamt 8,5325 Millionen Euro wurden nach Angaben der Gesellschaft 7,213 Millionen Euro durch Entnahmen gemindert.
Der Jahresabschluss verbindet dies ausdrücklich mit der Aussage, dass insoweit eine Außenhaftung der Kommanditisten gemäß § 172 Abs. 4 HGB besteht.
Das bedeutet nicht, dass nun automatisch 7,21 Millionen Euro von den Anlegern zurückgefordert werden oder eine solche Forderung unmittelbar bevorsteht. Eine solche Aussage enthält der Jahresabschluss gerade nicht.
Die Angabe zeigt jedoch, dass Anleger bei der Beurteilung ihrer Beteiligung nicht allein auf die aktuelle Bilanz des Windparks schauen sollten.
Für den einzelnen Kommanditisten kann entscheidend sein, welche Einlage er geleistet hat, welche Entnahmen oder Ausschüttungen erfolgt sind und welche haftungsrechtlichen Konsequenzen sich daraus im konkreten Fall ergeben.
Der Abschluss 2024 dokumentiert damit einerseits einen erheblichen Ausbau des Vermögens und steigende Liquidität, andererseits neue kurzfristige Verbindlichkeiten, 2,05 Millionen Euro an Haftungsverhältnissen und eine ausdrücklich ausgewiesene mögliche Außenhaftung der Kommanditisten infolge früherer Entnahmen.