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BaFin-Umfrage: Finfluencer beeinflussen Krypto-Anleger stark – vielen ist bezahlte Werbung nicht bewusst

aescdtle_art (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte die Ergebnisse am 1. Oktober 2026.

Für die Untersuchung befragte ein Marktforschungsinstitut zwischen dem 26. März und 6. April 2026 insgesamt 4.340 Verbraucherinnen und Verbraucher im Alter von 18 bis 59 Jahren online zu ihren Erfahrungen mit Kryptowerten.

Für die konkrete Auswertung wurden die Antworten von 1.000 Personen herangezogen, die zum Befragungszeitpunkt Kryptowerte besaßen oder in den vorausgegangenen Jahren besessen hatten.

Bitcoin mit deutlichem Abstand an der Spitze

Bitcoin war unter den Befragten der mit Abstand am weitesten verbreitete Kryptowert.

79 Prozent gaben an, bereits Bitcoin gekauft zu haben. Ether folgte mit 39 Prozent.

Die Kryptowerte wurden nach Angaben der Befragten vor allem als Geldanlage genutzt. Die Motive zeigen allerdings, dass neben klassischen Anlageüberlegungen auch Neugier und Renditehoffnungen eine wichtige Rolle spielen.

39 Prozent erklärten, sie hätten mit dem Kauf „etwas Neues ausprobieren“ wollen.

30 Prozent reizte die Aussicht auf hohe Renditen. Ebenfalls 30 Prozent wollten Kryptowerte als Beimischung zu anderen Anlagen nutzen.

Mehr als jeder Vierte investierte über 20 Prozent seines Vermögens

Auffällig ist auch, wie groß der Anteil von Kryptowerten am Vermögen mancher Befragter war.

27 Prozent erklärten, mehr als 20 Prozent ihres Vermögens in digitale Assets investiert zu haben.

Bei fünf Prozent steckte sogar mehr als die Hälfte des Vermögens in entsprechenden Anlagen.

Der BaFin-Verbraucherschutzbeauftragte Christian Bock verweist vor diesem Hintergrund auf die Risiken. Das Interesse an Kryptowerten steige, gleichzeitig seien die meisten dieser Vermögenswerte sehr spekulativ.

19 Prozent haben bereits Memecoins gekauft

Besonders kritisch betrachtet die Finanzaufsicht sogenannte Memecoins.

19 Prozent der befragten Krypto-Anleger gaben an, solche Kryptowerte bereits gekauft zu haben. Als Motive wurden dabei unter anderem „Spaß“ und „Zocken“ genannt.

BaFin-Verbraucherschutzexperte Dr. Markus Nielsen vergleicht Investitionen in Memecoins mit einem Einsatz beim Glücksspiel und bezeichnet sie deshalb als besonders risikoreich.

Nach Darstellung der BaFin besteht bei Memecoins zudem ein besonderes Risiko, dass Finfluencer die Kursentwicklung beeinflussen. Sie können entsprechende Kryptowerte stark anpreisen oder schlechtreden. Bei wenig etablierten und stark nachfragegetriebenen Werten kann eine solche öffentliche Aufmerksamkeit erhebliche Auswirkungen haben.

Finfluencer können Kaufdruck erzeugen

Die Umfrage zeigt außerdem, wie Empfehlungen in sozialen Medien zu schnellen Anlageentscheidungen beitragen können.

Von den Krypto-Anlegern, die bereits einer Empfehlung eines Finfluencers gefolgt waren, erklärten 35 Prozent, sie hätten investiert, weil ein Finfluencer behauptet habe, gerade jetzt sei der richtige Zeitpunkt für einen Kauf.

Weitere 29 Prozent kauften, weil ihnen vermittelt worden sei, dass aktuell viele andere ebenfalls investierten.

Dahinter steht ein bekanntes psychologisches Phänomen: die sogenannte „Fear of Missing Out“, kurz FOMO – die Angst, eine vermeintlich einmalige Gelegenheit zu verpassen.

Gerade bei stark schwankenden Kryptowerten kann dieser Zeitdruck problematisch sein. Eine Aussage wie „Jetzt einsteigen“ ersetzt keine eigenständige Prüfung des Investments und seiner Risiken.

Vielen ist das Geschäftsmodell hinter Finfluencern nicht bewusst

Ein weiterer Befund der Untersuchung ist für den Verbraucherschutz besonders relevant.

Etwa 40 Prozent der Befragten wussten nicht, dass Finfluencer für Empfehlungen bezahlt werden können.

Damit besteht die Gefahr, dass Verbraucher eine vermeintlich persönliche Anlageempfehlung anders bewerten als einen Beitrag, hinter dem wirtschaftliche Interessen stehen können.

Die Umfrage belegt allerdings nicht, dass jede Empfehlung eines Finfluencers bezahlt ist oder dass sämtliche Finfluencer wirtschaftliche Interessen verschweigen. Sie zeigt vielmehr, dass einem erheblichen Teil der Befragten grundsätzlich nicht bewusst war, dass eine Vergütung für Empfehlungen möglich ist.

Reichweite ist kein Qualitätsnachweis

Die Ergebnisse machen damit ein grundsätzliches Problem deutlich: Social-Media-Reichweite und fachliche Qualität einer Anlageempfehlung sind zwei unterschiedliche Dinge.

Ein überzeugendes Video, eine große Zahl von Followern oder die Aussicht auf außergewöhnlich hohe Gewinne sagen für sich genommen nichts darüber aus, ob ein Kryptowert für einen bestimmten Anleger geeignet ist.

Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn mit Zeitdruck gearbeitet wird, außergewöhnliche Renditen in Aussicht gestellt werden oder der Eindruck entsteht, man müsse sofort investieren, weil „alle anderen“ bereits dabei seien.

Die BaFin-Umfrage zeigt jedenfalls, dass Finfluencer längst nicht mehr nur Unterhaltung oder allgemeine Finanzinformationen liefern. Ihre Aussagen können konkrete Anlageentscheidungen beeinflussen.

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