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Lareck Holding GmbH: Beteiligungsholding ohne ausreichende Insolvenzmasse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Cottbus hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Lareck Holding GmbH mangels Masse abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 63 IN 123/26. Die Entscheidung wurde am 21. September 2026 veröffentlicht.

Die in Schönefeld ansässige Gesellschaft ist beim Amtsgericht Cottbus unter HRB 17404 CB registriert. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen, insbesondere aus dem E-Commerce-Bereich. Darüber hinaus darf die Holding verbundene Gesellschaften strategisch koordinieren und Dienstleistungen in den Bereichen Management, Finanzierung, IT und Marketing erbringen.

Bei einer Holding können Beteiligungen zwar bilanziell vorhanden sein, wirtschaftlich aber keinen positiven oder kurzfristig realisierbaren Wert mehr besitzen. Die Abweisung lässt daher keinen sicheren Rückschluss auf die ursprüngliche Höhe der Beteiligungen zu. Sie besagt lediglich, dass das Gericht keine ausreichende freie Masse für die Finanzierung eines regulären Insolvenzverfahrens festgestellt hat.

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