Das Amtsgericht Hamburg hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der VEHAG – Vereinigte Europaeische Handels AG mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 24. September 2026.
Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung bedeutet, dass das voraussichtlich vorhandene Vermögen des Unternehmens nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Ein reguläres Insolvenzverfahren wurde deshalb nicht eröffnet. Aus dem Beschluss folgt jedoch nicht, dass keine Schulden oder offenen Forderungen bestehen. Da das Verfahren nicht eröffnet wurde, ist auch kein Insolvenzverwalter bestellt worden.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg unter der Handelsregisternummer HRB 96543 eingetragen. Als frühere Anschrift nennt die Bekanntmachung die Schwindstraße 22 in 22607 Hamburg. Eine aktuelle Geschäftsanschrift ist darin nicht angegeben. Als gesetzlicher Vertreter wird Norbert Heinz Karl Frauendorf genannt. Die Bezeichnung als „Geschäftsführer“ in der Bekanntmachung ist bei einer Aktiengesellschaft ungewöhnlich, da diese grundsätzlich durch ihren Vorstand vertreten wird.
Der Unternehmensgegenstand umfasst die Zusammenarbeit europäischer Handelsunternehmen sowie den Handel mit Waren und deren Ein- und Ausfuhr. Als Schwerpunkte werden der Handel mit Eisen- und Nichteisenmetallen, Speise- und Industrieölen sowie industriellen Anlagen und Geräten genannt. Die Geschäfte konnten im eigenen oder im fremden Namen erfolgen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten waren ausgeschlossen. Als Niederlassungen werden Leipzig und London genannt.
Das Verfahren wurde beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67h IN 283/26 geführt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.