Beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen läuft unter dem Aktenzeichen 4 IN 194/26 ein Insolvenzantrag über das Vermögen der 5th AVENUE PRODUCTS TRADING-GMBH mit Sitz in Waldshut-Tiengen. Das Gericht hat am 25.09.2026 sogenannte Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Damit soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage der Firma bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag weiter verschlechtert.
Nach den öffentlich zugänglichen Angaben auf der Firmenwebsite tritt das Unternehmen seit Jahren als Spezialanbieter im Premiumzigarren-Geschäft auf. 5th Avenue beschreibt sich als Exklusivimporteur von Habanos für Deutschland, Österreich und Polen; auf der Website heißt es außerdem, dass die Firma seit 1989 existiert und ihren Sitz in Waldshut-Tiengen hat. Das Impressum nennt die Registerangabe HRB 620713. Unabhängig davon ist die aktuelle insolvenzrechtliche Lage maßgeblich. ([5thavenue.de](https://www.5thavenue.de/unternehmen?utm_source=openai))
Was das Gericht jetzt angeordnet hat
Die zentrale Maßnahme ist ein allgemeines Verfügungsverbot. Das bedeutet: Die Schuldnerin darf nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Solche Sicherungsmaßnahmen sind ein Schutzinstrument des Insolvenzrechts. Sie sollen das Vermögen des Unternehmens sichern, damit es nicht vor einer Entscheidung des Gerichts durch einzelne Handlungen geschmälert wird.
Für Laien heißt das: Das Unternehmen ist damit nicht automatisch „geschlossen“. Aber wichtige geschäftliche Entscheidungen, Zahlungen und Verfügungen können nur noch unter den Regeln des vorläufigen Insolvenzverfahrens erfolgen. Bereits angeordnete Maßnahmen vom 09.09.2026 gelten laut Bekanntmachung fort.
Was Kunden, Anleger und Gläubiger wissen sollten
Für Kunden kann das bedeuten, dass laufende Bestellungen, Lieferungen, Rückgaben oder Gewährleistungsfragen unter Umständen anders behandelt werden als im normalen Geschäftsbetrieb. Wer noch offene Vorgänge mit der Firma hat, sollte Unterlagen sichern und den weiteren Verlauf beobachten.
Gläubiger – also etwa Lieferanten oder Dienstleister mit offenen Forderungen – sollten darauf achten, ob und wann das Verfahren eröffnet wird. Erst dann wird regelmäßig bekannt, wie Forderungen anzumelden sind und welche Fristen gelten. Anleger im engeren Sinn sind bei dieser Firma nach den vorliegenden Informationen nicht ersichtlich; wer der Firma jedoch Geld geliehen oder Forderungen gegen sie hat, zählt ebenfalls zu den Betroffenen.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Verträge, Rechnungen, Lieferscheine und E-Mails geordnet ablegen. Offene Forderungen und Ansprüche sollten geprüft und dokumentiert werden. Wer Gläubiger ist, sollte die Veröffentlichungen des Insolvenzgerichts und die Hinweise des vorläufigen Insolvenzverwalters verfolgen. Bei Unsicherheit kann anwaltlicher oder fachkundiger Rat helfen, damit Fristen nicht versäumt werden.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist in der Bekanntmachung die Kanzlei GRUB BRUGGER in Stuttgart genannt. Weitere Einzelheiten wird das Insolvenzgericht Waldshut-Tiengen im laufenden Verfahren bekanntgeben.