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Abschiebungen nach Afghanistan: Mehr als die Hälfte der Gemeldeten ohne strafrechtliche Verurteilung

Bei den geplanten Abschiebungen nach Afghanistan handelt es sich mehrheitlich offenbar nicht um strafrechtlich verurteilte Personen. Innerhalb von gut zehn Wochen meldeten die Bundesländer insgesamt 488 Afghanen an die Bundespolizei, die in ihr Herkunftsland abgeschoben werden sollen.

Bei 267 dieser Menschen liegt nach Kenntnis der Bundespolizei keine strafrechtliche Verurteilung vor. Das entspricht rund 55 Prozent.

Die Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Linken-Bundestagsabgeordneten Clara Bünger.

488 Personen für Abschiebung gemeldet

Die Angaben geben einen Einblick in die Personengruppe, die von den Bundesländern innerhalb des betrachteten Zeitraums für Abschiebungen nach Afghanistan gemeldet wurde.

Von den insgesamt 488 Menschen sind nach Kenntnis der Bundespolizei 267 nicht strafrechtlich verurteilt worden. Rechnerisch verbleiben 221 Personen, bei denen die Angabe „keine strafrechtliche Verurteilung“ nicht zutrifft beziehungsweise die sich aus der genannten Gesamtzahl als Restgruppe ergeben.

Aus den vorliegenden Angaben lässt sich allerdings nicht ohne Weiteres ableiten, dass alle diese 221 Menschen rechtskräftig wegen Straftaten verurteilt wurden. Der Ausgangstext nennt ausdrücklich nur die Zahl der Personen, bei denen nach Kenntnis der Bundespolizei keine strafrechtliche Verurteilung vorliegt.

Bünger kritisiert Abschiebungen

Clara Bünger kritisiert die Abschiebungen nach Afghanistan grundsätzlich. Die Linken-Abgeordnete bezeichnete Afghanistan als ein Land, „in dem ein Terrorregime, Gewalt und extreme Not herrschen“.

Das ist die politische Bewertung der Abgeordneten. Die vorliegenden Angaben enthalten keine Stellungnahme der Bundesregierung zu dieser Kritik.

Ebenso geht daraus nicht hervor, aus welchen individuellen Gründen die 488 Personen ausreisepflichtig sind oder weshalb die jeweiligen Bundesländer ihre Abschiebung anstreben.

Zahlen widersprechen vereinfachtem Bild

Die Regierungsantwort zeigt jedenfalls, dass sich die von den Ländern für Afghanistan-Abschiebungen gemeldete Gruppe nicht ausschließlich aus verurteilten Straftätern zusammensetzt. Nach Kenntnis der Bundespolizei hat sogar eine Mehrheit von rund 55 Prozent keine strafrechtliche Verurteilung.

Welche aufenthaltsrechtlichen Gründe bei diesen Menschen für eine Abschiebung vorliegen, wird in den vorliegenden Angaben nicht genannt. Auch über ihren jeweiligen Aufenthaltsstatus, die Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland oder mögliche frühere Asylverfahren liegen hier keine Informationen vor.

Die Zahlen beziehen sich zudem auf die von den Bundesländern an die Bundespolizei gemeldeten Personen. Aus ihnen lässt sich nicht ableiten, dass alle 488 Menschen tatsächlich abgeschoben werden oder bereits abgeschoben worden sind.

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