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BaFin warnt vor festzinskompass.com: Identität von Hauck Aufhäuser Digital Custody missbraucht

DanXaw (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website festzinskompass(.)com. Nach Angaben der Behörde besteht der Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber dort Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis zu verfügen.

Besonders brisant ist ein weiterer Punkt: Im Impressum der Website wird offenbar ein Zusammenhang mit der Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH in Frankfurt am Main hergestellt. Nach Angaben der BaFin existiert eine solche Verbindung jedoch nicht.

Die Finanzaufsicht spricht ausdrücklich von einem Identitätsmissbrauch.

Damit ist zugleich wichtig: Die BaFin-Warnung richtet sich nicht gegen die Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH. Vielmehr wird deren Identität nach Darstellung der Behörde von unbekannten Betreibern missbräuchlich verwendet.

BaFin: Kein Zusammenhang mit Hauck Aufhäuser Digital Custody

Für Verbraucher ist diese Unterscheidung entscheidend.

Ein professionell wirkendes Impressum und der Name eines tatsächlich existierenden Unternehmens können bei potenziellen Anlegern den Eindruck erwecken, hinter einem Internetangebot stehe ein bekannter oder regulierter Anbieter.

Genau davor warnt die BaFin im Fall von festzinskompass(.)com.

Nach Angaben der Finanzaufsicht besteht „keinerlei Zusammenhang“ zwischen der Website und der Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH in Frankfurt am Main.

Die Behörde ordnet den Vorgang ausdrücklich als Identitätsmissbrauch ein.

Wer auf festzinskompass(.)com auf den Namen dieses Unternehmens stößt, sollte daraus daher gerade nicht schließen, dass das Angebot von der genannten Gesellschaft stammt oder von ihr verantwortet wird.

Verdacht auf unerlaubte Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen

Zusätzlich besteht nach Angaben der BaFin der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber von festzinskompass(.)com ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten.

Damit handelt es sich zunächst um eine behördliche Verdachtsmitteilung.

Aus der Warnung sollte nicht mehr abgeleitet werden, als die BaFin tatsächlich mitteilt. Insbesondere enthält die vorliegende Veröffentlichung keine Angaben dazu, wie viele Menschen mit den Betreibern Kontakt hatten, ob Anleger bereits Geld verloren haben oder welche konkreten Summen möglicherweise investiert wurden.

Ebenso wenig benennt die Mitteilung die tatsächlichen Personen oder Unternehmen hinter der Website.

Warum Festgeldangebote ein Einfallstor sein können

Die BaFin weist in diesem Zusammenhang allgemein auf Risiken unseriöser Festgeldangebote hin.

Solche Angebote können für Verbraucher besonders überzeugend wirken, wenn sie äußerlich wie klassische Bankprodukte präsentiert werden. Versprochene feste Zinsen und eine vermeintlich überschaubare Laufzeit können den Eindruck eines vergleichsweise unkomplizierten Investments vermitteln.

Entscheidend ist deshalb nicht allein, ob eine Website professionell aussieht oder bekannte Unternehmensnamen nennt.

Verbraucher sollten insbesondere überprüfen, wer tatsächlich Vertragspartner werden soll und ob dieser Anbieter über die erforderliche Erlaubnis verfügt.

Ein echtes Unternehmen im Impressum ist kein Sicherheitsnachweis

Der Fall festzinskompass(.)com zeigt zugleich ein grundsätzliches Problem bei Identitätsmissbrauch.

Ein vorhandenes Impressum allein beweist nicht, dass die dort genannte Gesellschaft tatsächlich hinter einer Website steht.

Kriminelle oder unbekannte Betreiber können Daten real existierender Unternehmen übernehmen und dadurch eine geschäftliche Verbindung vortäuschen.

Für Verbraucher entsteht damit eine besonders schwierige Situation: Eine Recherche nach dem im Impressum genannten Firmennamen kann zunächst sogar bestätigen, dass das betreffende Unternehmen tatsächlich existiert.

Genau deshalb ist die BaFin-Mitteilung hier so bedeutsam. Sie stellt ausdrücklich klar, dass zwischen festzinskompass(.)com und der Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH keine Verbindung besteht.

Identitätsmissbrauch kann auch das echte Unternehmen treffen

Bei solchen Fällen gibt es zudem eine zweite Seite.

Nicht nur potenzielle Anleger können durch die Verwendung eines bekannten Unternehmensnamens getäuscht werden. Auch das Unternehmen, dessen Identität verwendet wird, kann dadurch betroffen sein.

Deshalb muss bei der Berichterstattung klar zwischen dem mutmaßlichen Angebot und dem Unternehmen unterschieden werden, dessen Daten beziehungsweise Identität verwendet werden.

Im vorliegenden Fall bedeutet das:

Die Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH ist nach der BaFin-Mitteilung nicht Betreiberin von festzinskompass(.)com. Die Behörde beschreibt sie vielmehr als von dem Identitätsmissbrauch betroffen.

BaFin-Erlaubnis lässt sich überprüfen

Grundsätzlich benötigen Anbieter in Deutschland für bestimmte Bankgeschäfte sowie Finanz-, Wertpapier-, Kryptowerte- und Zahlungsdienstleistungen eine entsprechende Erlaubnis der BaFin.

Die Behörde weist darauf hin, dass Verbraucher in ihrer Unternehmensdatenbank überprüfen können, ob ein bestimmtes Unternehmen von ihr zugelassen ist.

Dabei reicht es bei einem verdächtigen Internetangebot allerdings nicht aus, lediglich einen bekannten Firmennamen in der Datenbank zu finden.

Entscheidend ist zusätzlich, ob das konkrete Internetangebot tatsächlich zu diesem Unternehmen gehört.

Gerade der Fall festzinskompass(.)com macht diesen Unterschied deutlich: Selbst wenn ein real existierendes Unternehmen genannt wird, kann dessen Identität missbräuchlich verwendet worden sein.

Bei Festgeldangeboten besonders genau hinschauen

Wer online ein Festgeld- oder anderes Anlageangebot erhält, sollte deshalb mehrere Punkte unabhängig überprüfen:

  • Wer ist der tatsächliche Vertragspartner?
  • Stimmen Firmenname, Anschrift und Kontaktdaten mit offiziellen Unternehmensinformationen überein?
  • Gehört die verwendete Internetdomain tatsächlich zum genannten Unternehmen?
  • Verfügt der konkrete Anbieter über die erforderliche Erlaubnis?
  • Wohin soll das Geld überwiesen werden?
  • Wird ungewöhnlicher Zeitdruck aufgebaut oder mit besonders attraktiven Konditionen geworben?

Gerade bei einer größeren Geldanlage sollte die Überprüfung nicht ausschließlich über Kontaktdaten erfolgen, die auf der fraglichen Website selbst angegeben werden.

Was die BaFin-Warnung nicht sagt

Bei aller Deutlichkeit ist eine rechtlich saubere Einordnung wichtig.

Die BaFin erklärt, dass der Verdacht besteht, die unbekannten Betreiber würden ohne erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten.

Gleichzeitig stellt sie ausdrücklich fest, dass die Angaben im Impressum keinen tatsächlichen Zusammenhang mit der Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH begründen und dass ein Identitätsmissbrauch vorliegt.

Die Veröffentlichung enthält dagegen keine Angaben zu möglichen Geschädigten, Schadenssummen oder bereits erfolgten Zahlungen.

Auch die Identität der tatsächlichen Betreiber bleibt nach der vorliegenden BaFin-Mitteilung unbekannt.

Fazit: Zwei Warnsignale auf einmal

Die BaFin-Warnung zu festzinskompass(.)com enthält gleich zwei wesentliche Punkte.

Zum einen besteht nach Angaben der Finanzaufsicht der Verdacht, dass unbekannte Betreiber dort ohne erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten.

Zum anderen ist die im Impressum hergestellte Verbindung zur Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH nach Angaben der Behörde falsch. Die BaFin spricht ausdrücklich von Identitätsmissbrauch.

Für Verbraucher ist gerade diese Kombination ein wichtiges Warnsignal: Ein bekannter Unternehmensname, eine echte Anschrift oder ein professionell gestaltetes Impressum reichen nicht aus, um die Seriosität eines Anlageangebots zu bestätigen.

Entscheidend ist, ob der konkrete Anbieter tatsächlich mit dem genannten Unternehmen identisch ist und über die erforderliche Erlaubnis verfügt.

Die BaFin stützt ihre Veröffentlichung auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).

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