Die VCI Venture Capital und Immobilien AG mit Sitz in Heidenheim an der Brenz hat ihre Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am 4. November 2026 um 12:30 Uhr eingeladen. Die Versammlung soll ausschließlich virtuell und ohne physische Präsenz der Aktionäre stattfinden. Im Mittelpunkt stehen die Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2020 bis 2024 sowie die Beschlussfassungen über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für die jeweiligen Geschäftsjahre.
Die Tagesordnung umfasst insgesamt 15 Punkte. Für jedes der fünf Geschäftsjahre sollen der jeweilige Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats vorgelegt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen jeweils vor, die aufgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlüsse festzustellen. Darüber hinaus sollen die Aktionäre gesondert über die Entlastung des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 entscheiden.
Damit stehen bei der anstehenden Hauptversammlung gleich fünf Geschäftsjahre zur Behandlung an. Die Einladung enthält keine näheren Angaben zu den wirtschaftlichen Ergebnissen der einzelnen Geschäftsjahre oder zu den Gründen, weshalb die entsprechenden Beschlussfassungen gemeinsam auf der Tagesordnung stehen.
Die Hauptversammlung wird nach einem Beschluss des Vorstands vollständig digital durchgeführt. Eine persönliche Teilnahme am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Nach Angaben der Gesellschaft wurden bei der Entscheidung für das virtuelle Format insbesondere die Ausgestaltung der Aktionärsrechte, die Tagesordnung, die Kosten für die Gesellschaft und ihre Aktionäre sowie Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können sich über das von der Gesellschaft bereitgestellte Medium zur Hauptversammlung zuschalten. Sie erhalten die erforderlichen Zugangsdaten zusammen mit ihrer Anmeldebestätigung auf der Zugangskarte. Über die digitale Zuschaltung können sie die gesamte Hauptversammlung einschließlich der Generaldebatte und der Abstimmungen live in Bild und Ton verfolgen.
Die Gesellschaft sieht für ihre Aktionäre und deren Bevollmächtigte umfassende Beteiligungsmöglichkeiten vor. Neben der Ausübung des Stimmrechts können sie Fragen und Anträge stellen, Wahlvorschläge unterbreiten, Stellungnahmen einreichen und von ihrem Rederecht Gebrauch machen. Auch die Erteilung von Vollmachten und die Erklärung eines Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift sind vorgesehen.
Für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts gelten die Bestimmungen der Satzung. Danach müssen Aktionäre am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sein und sich spätestens am dritten Werktag vor der Versammlung angemeldet haben. Samstage gelten dabei nicht als Werktage.
Aktionäre können ihre Anmeldung an die VCI Venture Capital und Immobilien AG, Tannhäuserweg 44, 89518 Heidenheim, richten. Auch Gegenanträge, Ergänzungsverlangen und Wahlvorschläge sind ausschließlich an diese Anschrift beziehungsweise an die in der Einladung angegebene Faxnummer 07321-2748838 zu übermitteln. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass anderweitig adressierte Anträge und Vorschläge nicht berücksichtigt werden.
Die für die Hauptversammlung relevanten Unterlagen liegen nach Angaben der Gesellschaft seit dem Tag der Einberufung in ihren Geschäftsräumen und während der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen stellt das Unternehmen entsprechende Abschriften unverzüglich und kostenfrei zur Verfügung.
Die VCI Venture Capital und Immobilien AG ist unter der Wertpapierkennnummer A0JCYF und der internationalen Wertpapierkennnummer DE000A0JCYF4 geführt. Mit der für November angesetzten Hauptversammlung sollen die Aktionäre über die vorgelegten Jahresabschlüsse und die Entlastung der Unternehmensorgane für insgesamt fünf Geschäftsjahre beschließen.