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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei Ambulanter Pflege A & K UG in Salzgitter angeordnet

Beim Amtsgericht Braunschweig läuft unter dem Aktenzeichen 272 IN 288/26 ein Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ambulante Pflege A & K UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Salzgitter. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde am 22.09.2026 um 20:13 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Veröffentlichung stammt vom 23.09.2026.

Nach Recherchen im Handelsregister-Umfeld und auf der Unternehmenswebsite war bzw. ist die Firma als ambulanter Pflegedienst tätig. Als Unternehmensgegenstand ist die Erbringung von Pflegeleistungen bei alten und kranken Menschen in der eigenen häuslichen Umgebung eingetragen. Auf der Firmenwebsite werden unter anderem Grundpflege, Behandlungspflege, Verhinderungspflege, Betreuung und Hauswirtschaft beschrieben. Die Website nennt zudem eine Tätigkeit in Salzgitter und verweist auf Leistungen, die mit Pflege- und Krankenkassen abgerechnet werden können. Diese Angaben passen zu einem klassischen ambulanten Pflegedienst. ([unternehmen24.info](https://www.unternehmen24.info/Firmeninformationen/Deutschland/Firma/5496867?utm_source=openai))

Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten

Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist eine Sicherungsmaßnahme im Insolvenzeröffnungsverfahren. Sie soll verhindern, dass Vermögen weggegeben oder Zahlungen ungeordnet geleistet werden, bevor das Gericht über das weitere Verfahren entschieden hat. In der Bekanntmachung heißt es deshalb, dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Außerdem werden Schuldner der Firma aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist hier Rechtsanwalt Henning Jung, Thiestraße 5, 38226 Salzgitter. ([uebernahmeradar.de](https://uebernahmeradar.de/unternehmen/ambulante-pflege-a-k-ug-haftungsbeschraenkt-hrb-212124-braunschweig?utm_source=openai))

Für Kunden bedeutet das: Verträge laufen nicht automatisch sofort aus, aber die weitere Versorgung kann von der Lage im Unternehmen abhängen. Es kann zu Änderungen bei Terminen, Leistungen oder der Rechnungsstellung kommen. Für Gläubiger heißt die Anordnung vor allem, dass sie ihre Forderungen sorgfältig prüfen und spätere Hinweise des Gerichts beachten müssen. Zahlungen an die Firma sollten nur noch erfolgen, wenn sie mit dem Beschluss und den Anweisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters vereinbar sind. Ein solcher Beschluss ist zunächst keine endgültige Insolvenzöffnung, sondern eine Schutzphase zur Sicherung der Masse. ([uebernahmeradar.de](https://uebernahmeradar.de/unternehmen/ambulante-pflege-a-k-ug-haftungsbeschraenkt-hrb-212124-braunschweig?utm_source=openai))

Was Betroffene jetzt tun können

Kunden sollten vereinbarte Leistungen und offene Beträge dokumentieren, Rechnungen aufbewahren und bei Unsicherheiten direkt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Kontakt aufnehmen. Gläubiger sollten ihre Unterlagen zu offenen Forderungen sortieren und auf eine spätere Aufforderung des Gerichts oder Insolvenzverwalters achten. Wer laufende Pflegeleistungen von der Firma bezieht, sollte zeitnah prüfen, ob Ersatzversorgung nötig wird.

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