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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Beauty-Kuppel Therme Bad Aibling GmbH angeordnet

Das Insolvenzgericht Rosenheim hat im Verfahren Az. 610 IN 364/26 über das Vermögen der Beauty-Kuppel Therme Bad Aibling GmbH mit Sitz in Bad Aibling Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde am 22.09.2026 um 16:10 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Kathrin Lutz aus Rosenheim bestellt. ([openregister.de](https://openregister.de/company/DE-HRB-D2910-34186?utm_source=openai))

Womit sich die Firma nach außen befasst

Nach den auffindbaren Handelsregister- und Webangaben betreibt die Gesellschaft einen Webshop und bietet Leistungen rund um einen Beauty- und Wellnessbereich in der Therme Bad Aibling an. Auf der eigenen Website wird sie als Betreiber des Shops und als Anbieter von Beauty- und Wellnessangeboten beschrieben; außerdem heißt es dort, die „Wellness-Kuppel“ in der Therme werde von der Firma betreut. Auch das Branchen- und Tourismusumfeld verweist auf die Beauty-Kuppel als Teil des Angebots der Therme Bad Aibling. Der genaue, im Handelsregister eingetragene Unternehmensgegenstand war in den gefundenen frei zugänglichen Auszügen nicht vollständig sichtbar; sicher belegbar ist aber die Tätigkeit im Bereich Beauty, Wellness und Online-Vertrieb rund um die Therme. ([openregister.de](https://openregister.de/company/DE-HRB-D2910-34186?utm_source=openai))

Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten

Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist eine Schutzmaßnahme nach der Insolvenzordnung. Sie soll das Vermögen der Firma sichern, damit bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag nichts nachteilig verändert oder beiseitegeschafft wird. Im Beschluss steht zudem, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Auch das Einziehen von Außenständen fällt darunter. Für Laien bedeutet das: Die Geschäftsleitung kann nicht mehr frei über Geld, Konten, Waren oder Forderungen verfügen. Zahlungen und wichtige Geschäfte werden kontrolliert. ([openregister.de](https://openregister.de/company/DE-HRB-D2910-34186?utm_source=openai))

Für Kunden kann das heißen, dass laufende Buchungen, Gutscheine oder bestellte Leistungen zunächst unsicher sind. Ob Verträge erfüllt werden, hängt vom weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens ab. Anleger gibt es nach den vorliegenden Unterlagen nicht ausdrücklich; sollten dennoch Forderungen bestehen, sind diese nur als Gläubigeransprüche zu behandeln. Für Gläubiger ist wichtig: Offene Rechnungen oder sonstige Forderungen sollten dokumentiert und später fristgerecht im Verfahren angemeldet werden, wenn das Gericht dazu auffordert. ([openregister.de](https://openregister.de/company/DE-HRB-D2910-34186?utm_source=openai))

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten Unterlagen, Rechnungen, Buchungsbestätigungen und Gutscheine sichern und nichts vorschnell löschen. Wer offene Forderungen gegen die Firma hat, sollte die weitere Veröffentlichung des Gerichts beobachten und auf Aufforderungen zur Forderungsanmeldung achten. Kunden, die bereits bezahlt haben, sollten prüfen, ob sie eine Leistung noch erhalten haben oder ob sie Ansprüche geltend machen müssen. Im Zweifel kann eine Verbraucherzentrale oder eine Rechtsberatung helfen. ([openregister.de](https://openregister.de/company/DE-HRB-D2910-34186?utm_source=openai))

Die Beauty-Kuppel Therme Bad Aibling GmbH ist nach den gefundenen Quellen seit 2025 am Markt sichtbar; sie ist im Handelsregister Traunstein unter HRB 34186 eingetragen und nutzt die Adresse Lindenstraße 32, 83043 Bad Aibling. ([openregister.de](https://openregister.de/company/DE-HRB-D2910-34186?utm_source=openai))

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