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BAB GER GmbH in Berlin: Gericht hebt Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzantrag auf

Über das Vermögen der BAB GER GmbH mit Sitz in Berlin läuft beim Insolvenzgericht Charlottenburg ein Verfahren unter dem Aktenzeichen 3603 IN 4399/26. Nach der amtlichen Bekanntmachung vom 23.09.2026 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.09.2026 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO wieder aufgehoben. Was das für Betroffene bedeutet, erklärt dieser Überblick in einfacher Sprache.

Wofür BAB GER GmbH nach außen erkennbar steht

Nach den recherchierbaren Register- und Webhinweisen ist die BAB GER GmbH die deutsche Gesellschaft hinter der Marke Borrow A Boat / Zizoo. Auf der Unternehmensseite und in der Datenschutzerklärung wird BAB GER GmbH als Verantwortliche bzw. im Impressum genannt; auf den Seiten geht es um das Chartern und Mieten von Booten und Yachten sowie um eine Plattform für entsprechende Buchungen. Der Eintrag in offenen Registerauszügen zeigt außerdem die Berliner Adresse Jägerstraße 54-55, 10117 Berlin und verweist auf die Firma BAB GER GmbH als aktive Gesellschaft. Unsicher bleibt, ob die operative Tätigkeit derzeit unverändert fortgeführt wird; sicher belegbar ist jedenfalls die frühere und nach außen dokumentierte Ausrichtung auf Boots- und Yachtvermittlung bzw. -buchung. ([openregister.de](https://openregister.de/company/DE-HRB-F1103-260845?utm_source=openai))

Was die aufgehobenen Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten

Sicherungsmaßnahmen nach § 21 Insolvenzordnung sind vorläufige Schutzmaßnahmen des Gerichts. Sie sollen verhindern, dass bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag Vermögen verschwindet oder die Masse weiter geschmälert wird. Dazu können je nach Fall Maßnahmen wie ein Verfügungsverbot, die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder andere Sicherungen gehören. Wenn das Gericht diese Maßnahmen aufhebt, heißt das: Diese vorläufigen Schutzanordnungen gelten nicht mehr. Das ist jedoch noch nicht automatisch die Entwarnung oder das Ende des Insolvenzverfahrens. Es bedeutet lediglich, dass das Gericht die bisherige Sicherungslage wieder zurücknimmt oder anpasst. ([service.berlin.de](https://service.berlin.de/dienstleistung/327148/?utm_source=openai))

Für Kunden kann das heißen, dass Buchungen, Zahlungen oder Leistungen rechtlich unsicher bleiben, wenn noch offene Verträge bestehen. Anleger oder andere Gläubiger müssen weiterhin damit rechnen, dass Forderungen nur im Insolvenzverfahren geprüft und gegebenenfalls zur Tabelle angemeldet werden können. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, hängt vom konkreten Vertrag und vom Fortgang des Verfahrens ab. Wer Geld oder Leistungen offen hat, sollte daher die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen. ([service.berlin.de](https://service.berlin.de/dienstleistung/327148/?utm_source=openai))

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten Verträge, Buchungsbestätigungen, Rechnungen und Zahlungsbelege sichern. Offene Forderungen sollten notiert und die weitere Veröffentlichungslage beim Insolvenzgericht beobachtet werden. Wichtig ist auch, auf neue Mitteilungen der Gesellschaft oder des Gerichts zu achten. Wer unsicher ist, ob eine Forderung anzumelden ist, sollte sich rechtlich beraten lassen. ([service.berlin.de](https://service.berlin.de/dienstleistung/327148/?utm_source=openai))

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