Für die Vinco GmbH mit Sitz in Eggebek hat das Insolvenzgericht Flensburg Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die amtliche Bekanntmachung wurde am 21.09.2026 veröffentlicht; der Beschluss datiert auf den 19.09.2026. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Flensburg unter dem Aktenzeichen 56 IN 319/26 geführt. Es geht um einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Gesellschaft. Wichtig: Damit ist das Insolvenzverfahren noch nicht endgültig eröffnet.
Was über die Geschäftstätigkeit bekannt ist
Die Vinco GmbH ist im Handelsregister Flensburg unter HRB 17619 eingetragen und hat ihre Geschäftsanschrift Am Rollfeld 29, 24852 Eggebek. Nach Registerangaben ist Unternehmensgegenstand die Produktion, der Einkauf, der Verkauf, die Wartung und die Weiterentwicklung von Hybrid- und Verbundwerkstoffbauteilen sowie dazugehörigen Folge- und Ergänzungsprodukten. Diese Angaben finden sich unter anderem in öffentlich zugänglichen Registerprofilen wie online-handelsregister.de und CompanyHouse.
Nach eigener Darstellung auf der Firmenwebsite fertigt die Gesellschaft Kohlefaser- und Glasfaserrohre im Filament-Winding-Verfahren. Genannt werden unter anderem Rohre und Wellen, maritime Komponenten, Bauteile für Industrie und Maschinenbau sowie Sonderanfertigungen aus CFK und GFK. Die Website beschreibt außerdem Beratung, Entwicklung, Fertigung, Bearbeitung sowie Lieferung und Betreuung von Projekten. Belegen lässt sich damit eine Tätigkeit im Bereich Faserverbund- und Composite-Technik. Ob und in welchem Umfang der Geschäftsbetrieb aktuell unverändert fortgeführt wird, geht aus der Bekanntmachung allein nicht hervor.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Das Gericht hat eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Wilhelm Salim Khan Durani bestellt; er ist bei Cornelius + Krage Rechtsanwälte PartG mbB in Kiel tätig. Das Gericht hat außerdem einen sogenannten Zustimmungsvorbehalt angeordnet: Verfügungen der Vinco GmbH sind nur wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt. Das gilt ausdrücklich auch für das Einziehen offener Forderungen.
Für Laien bedeutet das: Das Gericht will verhindern, dass sich die Vermögenslage der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verschlechtert. Die rechtliche Grundlage sind Sicherungsmaßnahmen nach § 21 Insolvenzordnung; der Gesetzestext ist bei Gesetze im Internet abrufbar. Die Geschäftsführung bleibt bei einem Zustimmungsvorbehalt nicht völlig ausgeschaltet, kann aber wichtige vermögensrelevante Geschäfte nicht mehr allein wirksam vornehmen. Ob das Verfahren später eröffnet wird, entscheidet das Insolvenzgericht gesondert.
Was Kunden, Anleger und Gläubiger jetzt tun können
Kunden sollten laufende Bestellungen, Anzahlungen, Liefertermine und Gewährleistungsansprüche dokumentieren und neue Zahlungen nur nach sorgfältiger Prüfung leisten. Gläubiger sollten Rechnungen, Verträge, Lieferscheine und Schriftverkehr sammeln und den Fortgang der amtlichen Bekanntmachungen beobachten. Forderungen werden in der Regel erst nach einer möglichen Verfahrenseröffnung formell zur Insolvenztabelle angemeldet; vorher ist meist noch keine Tabellenanmeldung möglich. Anleger, sofern sie Forderungen gegen die Vinco GmbH haben, sollten ebenfalls Unterlagen sichern und sich bei größeren Beträgen rechtlich beraten lassen. Spekulationen über Ursachen, Schuldfragen oder ein Fehlverhalten lässt die Bekanntmachung nicht zu.