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HWG Dienstleistungen UG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Kleve hat im Verfahren über das Vermögen der HWG Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) aus Mönchengladbach den Insolvenzantrag abgewiesen. Die amtliche Bekanntmachung wurde am 22.09.2026 veröffentlicht. Das Verfahren lief beim Insolvenzgericht Kleve unter dem Aktenzeichen 49 IN 29/26. Nach dem Beschluss vom 18.09.2026 reicht das vorhandene Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Was über die Geschäftstätigkeit belegt ist

Die HWG Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19018 eingetragen. Als Sitz wird Mönchengladbach genannt, die Geschäftsanschrift lautet Korschenbroicher Straße 154, 41065 Mönchengladbach. Nach den recherchierten Register- und Wirtschaftsdaten war der Unternehmensgegenstand breit im Bau- und Dienstleistungsbereich: Renovierungsarbeiten aller Art, Entrümpelungen, Entkernungen von Gebäuden, Abrissarbeiten, Trockenbau, Umzüge, Transporte bis 3,5 Tonnen und Küchenmontagen. Diese Angaben finden sich unter anderem bei CompanyHouse und Implisense.

Implisense ordnet die Firma dem Wirtschaftszweig „sonstige spezialisierte Bautätigkeiten“ zu und nennt zusätzlich Güterbeförderung im Straßenverkehr als Branchenbezug. Ein Branchenportal für Malerbetriebe führte die Gesellschaft früher noch mit einer Adresse in Moers und beschrieb Leistungen wie Maler- und Renovierungsarbeiten, Bodenverlegung, Schimmelbeseitigung, Trockenbau, Entrümpelungen und Entkernungen. Diese Quelle wirkt jedoch teilweise veraltet, weil inzwischen Mönchengladbach als Geschäftsanschrift genannt wird; sie belegt daher eher eine frühere Außendarstellung als den aktuellen Geschäftsbetrieb. Eine eigene aktuelle Firmenwebsite oder belastbare Presseberichte wurden in den geprüften Quellen nicht gefunden.

Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet

Für Laien wichtig: Eine Abweisung mangels Masse ist nicht dasselbe wie ein eröffnetes Insolvenzverfahren. Nach § 26 Insolvenzordnung weist das Gericht einen Insolvenzantrag ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Es gibt dann in der Regel keinen Insolvenzverwalter, keine Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle und keine geordnete Verteilung einer Insolvenzmasse. In der hier veröffentlichten Bekanntmachung wird auch kein Insolvenzverwalter genannt.

Für eine UG gilt außerdem das GmbH-Recht. Nach § 60 GmbHG kann die rechtskräftige Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse zur Auflösung der Gesellschaft führen. Das bedeutet: Die Firma besteht rechtlich nicht automatisch sofort vollständig nicht mehr, ihre Lage ist aber erheblich eingeschränkt. Ob und wann eine Löschung im Register erfolgt, hängt von weiteren registerrechtlichen Schritten ab.

Was Betroffene jetzt tun können

Kunden sollten offene Aufträge, Anzahlungen, Mängelansprüche und Schriftverkehr sichern. Gläubiger sollten prüfen, ob sie bereits einen vollstreckbaren Titel haben oder diesen noch benötigen. Eine Einzelvollstreckung kann rechtlich möglich sein, ist aber wirtschaftlich oft nur sinnvoll, wenn noch pfändbares Vermögen auffindbar ist. Anleger oder Darlehensgeber sollten ihre Verträge prüfen lassen, besonders wenn Rangrücktritts- oder Nachrangabreden vereinbart wurden. Wer größere Beträge offen hat, sollte zeitnah rechtlichen Rat einholen und die weiteren Handelsregistereinträge zur HWG Dienstleistungen UG aus Mönchengladbach beobachten.

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