Das Insolvenzgericht Pinneberg hat den Antrag der Da Nino Haseldorf UG auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen. Die amtliche Veröffentlichung datiert vom 22.09.2026; der Beschluss selbst trägt das Datum 07.08.2026. Das Verfahren läuft beim Amtsgericht Pinneberg unter dem Aktenzeichen 71 IN 183/26. Als Firmensitz nennt die Bekanntmachung Kiel.
Was über das Unternehmen bekannt ist
Nach öffentlich auffindbaren Register- und Firmeninformationen war die Gesellschaft im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter HRB 18289 PI eingetragen. Der Unternehmensgegenstand wird in einem Registerprofil mit „Betrieb einer Speisegaststätte“ angegeben; das Stammkapital wird dort mit 300 Euro genannt. Das Profil nennt als Geschäftsanschrift Hauptstraße 32 a in 25489 Haseldorf, während die aktuelle Insolvenzbekanntmachung den Sitz mit Kiel angibt. Quelle: Webvalid
Zur Geschäftstätigkeit passen Gastronomie-Einträge unter dem Namen „Ristorante Da Nino“ beziehungsweise „Restaurante Pizzeria Da Nino Haseldorf“. GastroGuide beschreibt das Lokal in Haseldorf als Restaurant und Pizzeria mit italienischer Küche; Restaurantguru führt eine Speisekarte und eine Telefonnummer zu derselben Adresse. Belegt ist damit ein Gaststättenbetrieb mit Restaurant-/Pizzeria-Angebot. Ob die Da Nino Haseldorf UG diesen Betrieb zuletzt noch aktiv geführt hat, lässt sich aus den öffentlich auffindbaren Quellen nicht sicher feststellen. GastroGuide kennzeichnet den Eintrag inzwischen als „vermutlich dauerhaft geschlossen“. Quelle: GastroGuide Quelle: Restaurantguru
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse ist keine normale Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das Gericht eröffnet das Verfahren gerade nicht, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal reicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Grundlage ist § 26 Insolvenzordnung. Dort ist geregelt, dass der Antrag abzuweisen ist, wenn die Kosten nicht gedeckt sind. Quelle: § 26 InsO
Für Gläubiger ist das wichtig: Es gibt in diesem Fall in der Regel keinen Insolvenzverwalter, keine Insolvenztabelle und keine geordnete Verteilung einer Insolvenzmasse. In der Bekanntmachung wird auch kein Insolvenzverwalter genannt. Forderungen gegen die Gesellschaft verschwinden dadurch nicht automatisch. Praktisch kann die Durchsetzung aber schwierig sein, wenn kein verwertbares Vermögen vorhanden ist.
Für eine UG haftungsbeschränkt, also eine Sonderform der GmbH, kann die rechtskräftige Abweisung mangels Masse außerdem zur Auflösung der Gesellschaft führen. Das ergibt sich aus § 60 GmbHG. Auflösung bedeutet nicht zwingend, dass sofort alle Einträge gelöscht sind; es kann noch Abwicklung oder eine spätere Registerlöschung folgen. Quelle: § 60 GmbHG
Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger
Kunden sollten offene Gutscheine, Anzahlungen, Reservierungszahlungen oder Reklamationen prüfen und Belege sichern. Wer noch Geld fordert, muss damit rechnen, dass eine freiwillige Zahlung oder erfolgreiche Vollstreckung unsicher ist. Anleger sind nach den recherchierten Quellen nur dann betroffen, wenn sie der Gesellschaft Geld gegeben haben; öffentlich belegt ist ein Gaststättenbetrieb, kein Anlagegeschäft. Hinweise auf Schuld, Betrug oder persönliches Fehlverhalten ergeben sich aus der Bekanntmachung nicht.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Rechnungen, Zahlungsnachweise und Schriftverkehr sammeln, die amtliche Bekanntmachung unter dem Aktenzeichen 71 IN 183/26 dokumentieren und bei höheren Beträgen rechtlichen Rat einholen. Wer Beschwerde gegen den Beschluss prüfen will, muss die in der Bekanntmachung genannte zweiwöchige Notfrist beachten. Eine einfache E-Mail an das Gericht reicht dafür nicht aus.