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AK Stern Bau GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Memmingen hat am 22.09.2026 im Verfahren 2 IN 141/25 den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AK Stern Bau GmbH abgewiesen. Der Firmensitz der Gesellschaft ist Bad Wörishofen, die Geschäftsanschrift lautet Messerschmittstraße 2, 86825 Bad Wörishofen. Eingetragen ist die GmbH beim Amtsgericht Memmingen unter HRB 21086.

Was über die Geschäftstätigkeit bekannt ist

Nach öffentlich zugänglichen Register- und Firmendaten wurde die AK Stern Bau GmbH im Jahr 2021 eingetragen. Als Unternehmensgegenstand nennen mehrere Datenbanken übereinstimmend: Hoch- und Tiefbau, An- und Verkauf von Baugeräten, Putzarbeiten, Estrichverlegung, Malerarbeiten und Gebäudereinigung. Die Gesellschaft wird damit dem Bau- und Handwerksbereich zugeordnet.

Registercheck ordnet die Firma außerdem Branchen wie Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau zu. Diese Einordnung ist eine Branchenklassifikation der Plattform; belastbar belegt ist vor allem der im Handelsregister wiedergegebene Unternehmensgegenstand.

Eine eigene, eindeutig der AK Stern Bau GmbH zuzuordnende Firmenwebsite oder belastbare Presseberichte zu konkreten Bauprojekten konnten in der Recherche nicht festgestellt werden. Implisense führt bei der Firma keine Website, keine E-Mail und keine Telefonnummer auf.

Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet

Die Entscheidung bedeutet nicht, dass ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Im Gegenteil: Das Gericht hat den Antrag abgewiesen, weil nach seiner Prüfung voraussichtlich nicht genug verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In einem solchen Fall gibt es in der Regel keinen Insolvenzverwalter und keine geordnete Verteilung über eine Insolvenztabelle.

Für Gläubiger ist das ein Warnsignal. Offene Forderungen bestehen rechtlich nicht automatisch nicht mehr. Praktisch kann es aber schwer sein, Geld zurückzubekommen, wenn keine pfändbaren Mittel vorhanden sind. Bei einer GmbH führt eine rechtskräftige Abweisung mangels Masse zudem regelmäßig zur Auflösung der Gesellschaft. Das heißt: Die Firma kann danach nicht einfach normal weiterwirtschaften, sondern befindet sich grundsätzlich in einem Abwicklungsstadium.

Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger

Kunden, die Vorauszahlungen geleistet haben, sollten prüfen, ob Leistungen noch ausstehen. Wer Mängelansprüche, Rückzahlungsansprüche oder offene Rechnungen gegen die AK Stern Bau GmbH hat, muss damit rechnen, dass eine Durchsetzung schwierig sein kann. Anleger oder private Geldgeber sollten ihre Unterlagen prüfen lassen, wenn sie der Gesellschaft Darlehen, Beteiligungskapital oder sonstige Finanzmittel überlassen haben.

Die Bekanntmachung enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen den Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Maßgeblich sind die in der Bekanntmachung genannten Zustellungs- und Veröffentlichungsregeln. Betroffene sollten Fristen nicht abwarten, sondern zeitnah handeln.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Schriftverkehr und Fotos von Bauleistungen sichern. Offene Forderungen sollten schriftlich beziffert und angemeldet beziehungsweise geltend gemacht werden. Bei größeren Beträgen ist anwaltlicher Rat sinnvoll. Kunden sollten außerdem keine weiteren Zahlungen leisten, ohne vorher zu klären, ob und durch wen die vereinbarte Leistung noch erbracht werden kann.

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