Dark Mode Light Mode

ICN Forderungsmanagement: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat im Verfahren zur ICN Forderungsmanagement UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in Berlin den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen. Die amtliche Veröffentlichung erfolgte am 22.09.2026, der Beschluss datiert auf den 18.11.2025. Das Aktenzeichen lautet 3609 IN 4158/25.

Was über die Geschäftstätigkeit bekannt ist

Nach der Bekanntmachung war der Geschäftszweig der Gesellschaft der Erwerb und die Verwaltung von Forderungen jeglicher Art sowie die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Forderungen. Das passt zu öffentlich auffindbaren Firmenprofilen: unternehmen24 ordnet die Firma der Branche Inkassobüros zu und nennt als Schlagwörter unter anderem Zahlungseinzug, Forderungsmanagement und Inkasso. CompanyHouse beschreibt die Tätigkeit ebenfalls mit Erwerb, Verwaltung und Geltendmachung von Forderungen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRA 58473 eingetragen. Recherchierbare Firmenprofile nennen als Eintragungsdatum den 08.04.2021. Als frühere Bezeichnung wird ICN Forderungsmanagement GmbH & Co. KG genannt. Die Firmenwebsite icn-berlin.de führt die Gesellschaft innerhalb der ICN Berlin Group auf und nennt dort die Registerangabe HRA 58473. Während die Insolvenzbekanntmachung die Anschrift Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin nennt, weisen aktuelle Firmenprofile auf die Babelsberger Straße 51, 10715 Berlin, hin. Das kann auf eine spätere oder abweichend geführte Geschäftsanschrift hindeuten.

Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet nicht, dass die Firma schuldenfrei ist. Sie bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Diese Regel steht in § 26 Insolvenzordnung.

Für Gläubiger ist das ein schlechtes Zeichen. Es gibt dann in der Regel keinen eröffneten Insolvenzfall mit Insolvenzverwalter, Forderungstabelle und geordneter Verteilung einer Quote. In der vorliegenden Bekanntmachung ist auch kein Insolvenzverwalter genannt. Forderungen gegen die Gesellschaft verschwinden dadurch nicht automatisch. Die praktische Durchsetzung kann aber deutlich erschwert sein, wenn keine verwertbaren Mittel vorhanden sind.

Betroffen können Dienstleister, Vertragspartner, Anleger oder sonstige Gläubiger sein, die noch Geld von der Gesellschaft verlangen. Wer dagegen eine Zahlungsaufforderung der ICN Forderungsmanagement UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG erhalten hat, sollte diese nicht allein wegen der Bekanntmachung ignorieren. Entscheidend bleibt, ob die geltend gemachte Forderung besteht, korrekt abgetreten wurde und der Betrag stimmt.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten Verträge, Rechnungen, Mahnungen, Zahlungsnachweise und Schriftverkehr sichern. Wer selbst Gläubiger ist, sollte prüfen lassen, ob noch eine Forderung besteht und ob individuelle Schritte wirtschaftlich sinnvoll sind. Bei laufenden Mahnungen oder Vollstreckungsankündigungen sollte schriftlich Nachweis über Forderungsgrund, Forderungshöhe und Berechtigung verlangt werden. Fristen in der Bekanntmachung, insbesondere zur sofortigen Beschwerde, sollten ernst genommen werden; eine einfache E-Mail an das Gericht genügt dafür nicht. Bei größeren Beträgen ist rechtlicher Rat empfehlenswert.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

ICN Forderungsmanagement: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Next Post

HWG Dienstleistungen UG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen