Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat im Verfahren 3615 IN 10999/25 den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Licht-Express Leuchtenvertrieb GmbH abgewiesen. Der Firmensitz ist Berlin. Die Entscheidung wurde am 22.09.2026 veröffentlicht; der Beschluss datiert vom 21.09.2026. Ein Insolvenzverfahren wurde damit nicht eröffnet.
Was über die Geschäftstätigkeit bekannt ist
Nach öffentlich zugänglichen Firmendaten ist die Gesellschaft im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 31063 eingetragen. Als Unternehmensgegenstand wird der Vertrieb von Leuchten, Leuchtmitteln, Leuchtreklame und Lichtwerbeanlagen aller Art genannt. Branchenprofile ordnen die Firma dem Großhandel sowie dem Bereich elektrische Ausrüstung zu; als Produkte und Leistungen werden unter anderem Leuchten, Wartung und Planung genannt. ([companyhouse.de](https://www.companyhouse.de/en/Licht-Express-Leuchtenvertrieb-GmbH-Berlin?utm_source=openai))
Weitere Unternehmensprofile beschreiben die Tätigkeit als Planung und Realisierung von Licht- und Beleuchtungstechnik, Neonwerbung sowie Sicherheitsbeleuchtung; teils wird auch Videoüberwachung erwähnt. Diese Angaben stammen aus Firmenverzeichnissen und sollten daher als Branchen- und Profildaten verstanden werden, nicht als amtliche Leistungsbeschreibung. ([hotfrog.de](https://www.hotfrog.de/company/1123003536564224?utm_source=openai))
Bei der Anschrift gibt es unterschiedliche öffentliche Angaben: Firmenprofile nannten zuletzt unter anderem Segelfliegerdamm 89 / BK 32 in Berlin; die Insolvenzbekanntmachung nennt eine c/o-Anschrift Am Tierpark 80 in Berlin. Solche Abweichungen können auf geänderte Geschäfts- oder Zustellanschriften hindeuten. ([companyhouse.de](https://www.companyhouse.de/en/Licht-Express-Leuchtenvertrieb-GmbH-Berlin?utm_source=openai))
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
„Mangels Masse“ heißt: Nach Einschätzung des Gerichts reicht das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu bezahlen. In diesem Fall weist das Gericht den Insolvenzantrag nach § 26 Insolvenzordnung ab, sofern kein ausreichender Vorschuss gezahlt wird oder die Kosten nicht gestundet werden. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__26.html?utm_source=openai))
Wichtig für Laien: Es gibt dann kein regulär eröffnetes Insolvenzverfahren, keine Insolvenztabelle und in der Regel auch keinen Insolvenzverwalter, der Forderungen einsammelt und Vermögen verteilt. Nach dem vorliegenden Bekanntmachungstext wurde kein Insolvenzverwalter bestellt.
Für eine GmbH hat eine rechtskräftige Abweisung mangels Masse zudem gesellschaftsrechtliche Folgen: Nach § 60 GmbHG wird eine GmbH mit Rechtskraft eines solchen Beschlusses aufgelöst. Das bedeutet nicht automatisch, dass sofort keine Ansprüche mehr bestehen. Es zeigt aber, dass die wirtschaftliche Lage nach Einschätzung des Gerichts sehr angespannt ist. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__60.html?utm_source=openai))
Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger
Kunden mit offenen Bestellungen, Anzahlungen, Reklamationen oder Gewährleistungsansprüchen sollten damit rechnen, dass eine Durchsetzung schwierig werden kann. Gläubiger können ihre Forderungen weiterhin prüfen und gegebenenfalls außergerichtlich oder gerichtlich geltend machen. Ohne eröffnetes Insolvenzverfahren gibt es aber keine zentrale Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter.
Anleger oder sonstige Kapitalgeber sollten Verträge, Sicherheiten und Zahlungsflüsse genau prüfen lassen. Die Bekanntmachung enthält keine Feststellung zu Schuld, Pflichtverletzungen oder strafbarem Verhalten. Solche Schlüsse wären ohne weitere belastbare Informationen nicht zulässig.
Gegen den Beschluss ist laut Bekanntmachung die sofortige Beschwerde binnen zwei Wochen möglich. Maßgeblich ist der Fristbeginn nach Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung. Betroffene sollten Fristen deshalb nicht ausreizen.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Zahlungsnachweise und Schriftverkehr sichern, offene Leistungen schriftlich anmahnen und prüfen, ob Eigentumsvorbehalte, Sicherheiten oder Rücktrittsrechte bestehen. Bei höheren Beträgen ist anwaltlicher Rat sinnvoll. Wer selbst Forderungen gegen die Licht-Express Leuchtenvertrieb GmbH hat, sollte außerdem regelmäßig Handelsregister- und Insolvenzbekanntmachungen beobachten.