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Behindertenbeirat Braunschweig e.V.: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Braunschweig hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Behindertenbeirat Braunschweig e.V. abgewiesen. Die amtliche Bekanntmachung wurde am 21.09.2026 veröffentlicht. Das Verfahren lief beim Insolvenzgericht Braunschweig unter dem Aktenzeichen 274 IN 144/26. Sitz des Vereins ist Braunschweig; genannt wird die Anschrift Naumburgstraße 25, 38124 Braunschweig. Eingetragen ist der Verein im Vereinsregister Braunschweig unter VR 200551.

Was der Verein nach außen anbietet

Nach der eigenen Internetseite beschreibt sich der Behindertenbeirat Braunschweig e.V. als gemeinnütziger Verein. Er will die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen und von Menschen, die von Behinderung bedroht sind, beraten, vertreten und fördern. Außerdem nennt der Verein die Unterstützung von Selbsthilfegruppen, Vereinen, Einrichtungen und Einzelpersonen in Braunschweig als Aufgabe. Die Website ist unter behindertenbeirat-bs.de erreichbar.

Auch das Hilfeportal „Braunschweig hilft“ beschreibt den Verein als Anlaufstelle für Fragen rund um Behinderung und Barrierefreiheit. Dort heißt es, der Verein könne in kleinem Rahmen Einzelberatung durchführen oder an passende Stellen vermitteln; für Hilfesuchende entstünden keine Kosten. Die Stadt Braunschweig schreibt zudem auf ihrer Inklusionsseite, dass der Behindertenbeirat seit 2009 Aufgaben eines Beirats nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz für die Stadt wahrnimmt und politische Gremien sowie Verwaltung mit Vorschlägen, Empfehlungen und Hinweisen unterstützt. Belege: Braunschweig hilft und Stadt Braunschweig.

Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet

„Mangels Masse“ bedeutet: Das Gericht sieht voraussichtlich nicht genug verwertbares Vermögen, um überhaupt die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Grundlage ist § 26 Insolvenzordnung. Der Gesetzestext ist beim Bundesjustizministerium abrufbar: § 26 InsO. Wichtig für Laien: Es wird dann kein normales Insolvenzverfahren eröffnet. Es gibt also in der Regel auch keine geordnete Verteilung einer Insolvenzmasse an Gläubiger durch ein eröffnetes Verfahren.

Für einen eingetragenen Verein hat dies eine besondere Folge: Nach § 42 Bürgerliches Gesetzbuch wird ein Verein mit Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wurde. Der Gesetzestext steht hier: § 42 BGB. Rechtskraft tritt nicht sofort mit der Veröffentlichung ein, wenn noch Rechtsmittel möglich sind. Die Bekanntmachung nennt eine Frist von zwei Wochen für die sofortige Beschwerde der Beteiligten.

Folgen für Betroffene

Für Nutzerinnen und Nutzer der Beratungsangebote heißt die Entscheidung zunächst: Sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass Angebote, Sprechzeiten oder Vermittlungen unverändert fortgeführt werden. Da nach den recherchierten Informationen keine kostenpflichtigen Leistungen im Vordergrund stehen, dürften klassische „Kundenforderungen“ eher selten sein. Wer aber bereits Geld gezahlt, gespendet, Förderbeiträge geleistet oder offene Ansprüche gegen den Verein hat, sollte seine Unterlagen sichern.

Für Anleger gibt es nach der Recherche keine Hinweise auf ein Anlage- oder Kapitalanlagegeschäft des Vereins. Gläubiger müssen damit rechnen, dass eine Beitreibung schwierig ist, weil das Gericht gerade von fehlender Masse für die Verfahrenskosten ausgegangen ist. Die Bekanntmachung enthält keinen Hinweis auf einen bestellten Insolvenzverwalter; bei einer Abweisung mangels Masse wird kein reguläres Insolvenzverfahren geführt.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten Verträge, Spendenquittungen, Beitragsnachweise, Rechnungen und Schriftwechsel sammeln. Offene Forderungen sollten schriftlich beziffert werden. Wer unsicher ist, kann beim Amtsgericht Braunschweig Einsicht in den Beschluss nachfragen oder rechtlichen Rat einholen. Menschen, die Beratung zu Behinderung oder Barrierefreiheit benötigen, sollten vorsorglich auch städtische Stellen, Selbsthilfe-Kontaktstellen oder andere Beratungsangebote in Braunschweig kontaktieren.

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