Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 21.09.2026 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der D&A Bau UG (haftungsbeschränkt) abgewiesen. Das Verfahren lief beim Insolvenzgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 500 IN 258/25. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92729 eingetragen.
Was über die Geschäftstätigkeit bekannt ist
Nach öffentlich zugänglichen Register- und Unternehmensprofilen ist die D&A Bau UG (haftungsbeschränkt) dem Baugewerbe zuzuordnen. Als eingetragener Unternehmensgegenstand werden unter anderem Bau- und Trockenbaugewerbe, Bautentrocknung, Betonbohr- und Betonschneidearbeiten, Bodenlegen, Eisenflechten, Fugen im Hochbau, Holz- und Bautenschutz, Rohr- und Kanalreinigung sowie der Einbau genormter Fenster, Türen, Regale und anderer genormter Baufertigteile genannt. Außerdem wird als Geschäftsanschrift Vogelsanger Weg 91 in 40470 Düsseldorf aufgeführt. ([online-handelsregister.de](https://www.online-handelsregister.de/handelsregisterauszug/nw/Duesseldorf/HRB/92729/DA-Bau-UG-haftungsbeschraenkt?utm_source=openai))
Die Gesellschaft wurde nach den recherchierten Angaben im März 2021 in das Handelsregister eingetragen. CompanyHouse ordnet sie wirtschaftlich unter anderem vorbereitenden Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstigem Ausbaugewerbe sowie sonstigen spezialisierten Bautätigkeiten zu. Belastbare Hinweise auf eine eigene Firmenwebsite oder ausführliche Presseberichte zur operativen Tätigkeit konnten bei der Recherche nicht gefunden werden. Deshalb lässt sich aus den verfügbaren Quellen vor allem der eingetragene Unternehmensgegenstand belegen, nicht aber der konkrete Umfang tatsächlich ausgeführter Bauaufträge. ([companyhouse.de](https://www.companyhouse.de/DA-Bau-UG-Duesseldorf?utm_source=openai))
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet: Das Gericht eröffnet kein reguläres Insolvenzverfahren, weil nach seiner Einschätzung voraussichtlich nicht genug verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Grundlage ist § 26 Insolvenzordnung. Das ist für Gläubiger oft ungünstig, weil es dann kein eröffnetes Verfahren mit Forderungsanmeldung, Prüfungstermin und möglicher Quote gibt. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__26.html?utm_source=openai))
Für eine UG, also eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, hat eine solche Entscheidung zusätzlich gesellschaftsrechtliche Folgen. Nach § 60 GmbH-Gesetz wird eine GmbH beziehungsweise UG mit Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass alle Ansprüche verschwinden. Es zeigt aber, dass eine Durchsetzung offener Forderungen wirtschaftlich schwierig sein kann. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__60.html?utm_source=openai))
In der vorliegenden Bekanntmachung wird kein Insolvenzverwalter genannt. Das passt dazu, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Kunden, Auftraggeber, Lieferanten oder sonstige Gläubiger können daher nicht einfach Forderungen bei einem Verwalter anmelden. Sie müssen ihre Ansprüche gegebenenfalls selbst prüfen und durchsetzen lassen.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten offene Rechnungen, Verträge, Abschlagszahlungen, Mängelanzeigen und Schriftverkehr sichern. Wer noch Ansprüche gegen die D&A Bau UG (haftungsbeschränkt) hat, sollte prüfen lassen, ob Mahnverfahren, Klage, Vollstreckung oder Sicherungsrechte in Betracht kommen. Bei laufenden Bau- oder Gewährleistungsfragen ist anwaltlicher Rat sinnvoll, insbesondere wenn bereits Zahlungen geleistet wurden oder Arbeiten nicht abgeschlossen sind.
Wichtig: Die Abweisung mangels Masse ist kein Nachweis für ein strafbares Verhalten und erlaubt keine Rückschlüsse auf ein persönliches Verschulden. Für Verbraucher und Gläubiger ist sie aber ein Warnsignal, dass Forderungen möglicherweise nur schwer oder gar nicht realisiert werden können.