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BaFin warnt vor „Unzer Kredit“: Unbekannte Betreiber missbrauchen Namen eines Heidelberger Unternehmens

WikimediaImages (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor Kreditangeboten unter der Bezeichnung „Unzer Kredit“. Nach Angaben der BaFin bieten bislang unbekannte Betreiber über Facebook und WhatsApp vermeintliche Darlehen an. Es besteht der Verdacht, dass sie damit ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben.

Besonders problematisch ist, dass die Anbieter offenbar den Namen eines tatsächlich bestehenden Unternehmens verwenden. Nach ausdrücklicher Mitteilung der BaFin besteht jedoch keinerlei Verbindung zur Unzer E-Com GmbH mit Sitz in Heidelberg. Das Unternehmen tritt nicht unter der Bezeichnung „Unzer Kredit“ auf und ist an den beworbenen Kreditangeboten nicht beteiligt. Es handelt sich nach Angaben der Finanzaufsicht um einen Identitätsmissbrauch.

Verbraucher sollten sich deshalb nicht durch einen bekannten Firmennamen, professionell wirkende Profile oder persönliche Nachrichten täuschen lassen. Gerade in sozialen Netzwerken und über Messenger-Dienste können Kreditangebote schnell verbreitet werden. Häufig versprechen unseriöse Anbieter eine unkomplizierte Auszahlung, selbst bei schlechter Bonität oder ohne eine übliche Prüfung der finanziellen Verhältnisse.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn vor der angeblichen Kreditauszahlung Gebühren, Versicherungsbeiträge, Steuern oder andere Vorauszahlungen verlangt werden. Betroffene sollten weder Geld überweisen noch Ausweiskopien, Bankdaten oder andere persönliche Unterlagen übermitteln. Solche Daten können für weitere Täuschungen oder einen zusätzlichen Identitätsmissbrauch verwendet werden.

Wer bereits Kontakt mit „Unzer Kredit“ hatte, sollte keine weiteren Zahlungen leisten, Nachrichten und Kontaktdaten sichern und sich an seine Bank sowie an die Polizei wenden. Wurden persönliche Daten übermittelt, sollten außerdem die betroffenen Konten und mögliche ungewöhnliche Vorgänge besonders aufmerksam kontrolliert werden.

Die BaFin veröffentlichte ihre Information am 21. September 2026 auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes. Die Vorschrift erlaubt es der Aufsicht, die Öffentlichkeit über unerlaubt betriebene oder mutmaßlich unerlaubte Bankgeschäfte zu informieren. Die Warnung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt. Sie macht deutlich, dass Verbraucher die Angebote keinesfalls mit der rechtmäßig bestehenden Unzer E-Com GmbH verwechseln sollten.

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