Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor Stellenangeboten auf der Internetseite arl-beratung.de. Dort werden Mitarbeiter für die Bereiche Datenerfassung und Verwaltung im Homeoffice gesucht. Hinter der angeblichen Bürotätigkeit verbirgt sich jedoch nach Erkenntnissen der BaFin eine äußerst riskante Aufgabe.
Die Beschäftigten sollen Zahlungen von Dritten auf ihrem eigenen deutschen Bankkonto entgegennehmen. Anschließend sollen sie das Geld auf Anweisung weiterleiten oder in Kryptowerte umtauschen. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber damit ohne die erforderliche Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die eingehenden Beträge stammen nach Einschätzung der BaFin vermutlich von Menschen, die zuvor Opfer krimineller oder betrügerischer Handlungen geworden sind. Die angeworbenen Beschäftigten könnten somit als sogenannte Finanzagenten eingesetzt werden. Ihre Konten dienen dann als Zwischenstation, um die Herkunft und den weiteren Weg des Geldes zu verschleiern.
Wer sein Konto für solche Überweisungen zur Verfügung stellt und fremdes Geld weiterleitet oder in Kryptowerte umtauscht, riskiert ernste Folgen. Der Transfer und Tausch der Gelder kann erlaubnis- oder zulassungspflichtig sein. Ohne eine entsprechende Genehmigung können rechtliche und möglicherweise auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Hinzu kommt, dass Geschädigte Rückzahlungsansprüche gegen die Kontoinhaber geltend machen könnten.
Verbraucher sollten das Jobangebot daher nicht annehmen, kein Bankkonto zur Verfügung stellen und weder Geld noch Kryptowerte weiterleiten. Besonders verdächtig sind Stellenangebote, bei denen ohne ausreichende Prüfung schnell ein Arbeitsvertrag angeboten wird und das private Konto angeblich für betriebliche Zahlungen genutzt werden soll. Ein seriöser Arbeitgeber wickelt seine Geschäfte nicht über die Privatkonten seiner Beschäftigten ab.
Wer bereits auf das Angebot reagiert oder Zahlungen entgegengenommen hat, sollte keine weiteren Anweisungen ausführen. Sämtliche Nachrichten, Kontodaten, Verträge und Transaktionsnachweise sollten gesichert werden. Außerdem sollten Betroffene unverzüglich ihre Bank sowie die Polizei oder Staatsanwaltschaft informieren.
Die BaFin veröffentlichte ihre Warnung am 21. September 2026 auf Grundlage von § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Die Behörde hat bereits mehrfach vor vergleichbaren Angeboten gewarnt, die häufig als Tätigkeit eines „Treuhandassistenten“ bezeichnet werden.