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Verbraucher vor Gericht: Diese neuen Prozesse und Klagen waren diese Woche wichtig

geralt (CC0), Pixabay

Rabatte nur mit Smartphone, möglicherweise unzulässige Preiserhöhungen bei Streamingdiensten, Millionenverluste beim Online-Glücksspiel und mutmaßlicher Anlagebetrug: Die Gerichte beschäftigen sich derzeit mit einer bemerkenswerten Bandbreite von Fällen, die Verbraucher unmittelbar betreffen. Wir haben die wichtigen neuen und in dieser Woche verhandelten Verfahren vom 14. bis 19. September 2026 zusammengetragen.

Dabei geht es teilweise um Grundsatzfragen, deren Beantwortung Auswirkungen auf sehr viele Kunden haben könnte. Besonders viel Bewegung gab es in Deutschland.

Lidl Plus: Sind App-Rabatte diskriminierend?

Eines der interessantesten Verbraucherverfahren der Woche begann am 15. September vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht.

Im Mittelpunkt steht das Bonusprogramm Lidl Plus. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht gegen Lidl vor und hält das Rabattmodell für problematisch.

Die Verbraucherschützer argumentieren, dass bestimmte Sonderpreise ausschließlich über die Smartphone-App erhältlich sind. Menschen, die ein solches Angebot technisch nicht nutzen können oder dürfen, könnten dadurch benachteiligt werden. Als Beispiele werden ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Kinder genannt. (tagesschau.de)

Lidl muss sich damit einer Frage stellen, die weit über das Unternehmen hinausgeht: Dürfen Händler unterschiedliche Preise verlangen, je nachdem, ob ein Kunde eine App verwendet?

Eine Entscheidung fiel beim ersten Termin noch nicht. Das Oberlandesgericht hat die Verkündung für den 29. September 2026 angekündigt. (tagesschau.de)

Vergleichbare Verfahren gegen Penny und Netto gingen in erster Instanz zugunsten der Händler aus. Diese Entscheidungen sind jedoch noch nicht rechtskräftig; die Revision wurde zugelassen. Damit dürfte sich auch der Bundesgerichtshof mit dem Thema beschäftigen. (tagesschau.de)

Netflix, Apple TV und WOW: Neue Klagen wegen Preiserhöhungen

Für Streamingkunden könnte eine weitere Entwicklung finanziell wesentlich interessanter werden.

In dieser Woche wurde bekannt, dass der Verbraucherschutzverein VSV mit Verbandsklagen gegen Netflix, Apple TV und WOW vorgeht.

Streitpunkt sind Preiserhöhungen bei laufenden Abonnements.

Die Klägerseite vertritt die Auffassung, dass die Anbieter ihre Preise erhöht hätten, ohne jeweils eine ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Kunden einzuholen. Nach Auffassung des VSV könnten die zugrunde gelegten Preisanpassungsklauseln unwirksam sein. (DIE WELT)

Mit den Verfahren sollen Rückzahlungen für betroffene Verbraucher erreicht werden. Je nach Anbieter und Vertragsverlauf werden mögliche Forderungen von etwa 200 bis 700 Euro je Kunde genannt. Ob solche Ansprüche tatsächlich bestehen, müssen die zuständigen Gerichte klären. (upday Nachrichten)

Die Verfahren sind beim Kammergericht Berlin beziehungsweise beim Bayerischen Obersten Landesgericht anhängig.

Damit entwickelt sich die Frage einseitiger Preiserhöhungen bei Streamingdiensten zunehmend zu einem größeren verbraucherrechtlichen Komplex.

DAZN: Auch Sport-Streaming beschäftigt die Justiz

Parallel dazu läuft bereits ein vergleichbares Verfahren gegen DAZN.

Dabei geht es um deutliche Preiserhöhungen des Sportstreamingdienstes in den Jahren 2021 und 2022. Die Verbraucherzentrale hält die damaligen Erhöhungen für unzulässig und verlangt für betroffene Kunden Geld zurück.

Nach der mündlichen Verhandlung hat das Oberlandesgericht Hamm einen Verkündungstermin für den 18. November 2026 angesetzt. Für Verbraucher ist derzeit besonders wichtig, dass die Anmeldung von Ansprüchen zeitlich begrenzt möglich ist. (Stiftung Warentest)

Die endgültige gerichtliche Entscheidung steht noch aus.

Bundesgerichtshof verhandelt über Verluste beim Online-Glücksspiel

Von erheblicher finanzieller Tragweite war zudem eine Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof am 17. September.

Der I. Zivilsenat beschäftigte sich in den Verfahren I ZR 216/25 und I ZR 78/25 mit der Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspiel. (Anwalt.de)

Hintergrund sind zahlreiche Klagen von Spielern, die Geld bei Online-Casinos oder vergleichbaren Anbietern verloren haben. Dabei spielt insbesondere die Frage eine Rolle, ob Anbieter im maßgeblichen Zeitraum über die erforderliche deutsche Erlaubnis verfügten und welche zivilrechtlichen Folgen sich aus einem fehlenden beziehungsweise nicht ausreichenden Marktzugang ergeben.

Die rechtliche Bedeutung reicht weit über die beiden konkreten Kläger hinaus. Seit Jahren werden vor deutschen Gerichten zahlreiche Verfahren geführt, in denen Spieler ihre Verluste von Glücksspielunternehmen zurückfordern.

Eine höchstrichterliche Klärung zentraler Rechtsfragen könnte deshalb zahlreiche noch laufende Verfahren beeinflussen.

Meiningen: 1,5 Millionen Euro Schaden bei Geldanlagen?

Neben verbraucherzivilrechtlichen Verfahren gab es in dieser Woche auch neue Strafprozesse, bei denen Kunden beziehungsweise Anleger als mutmaßlich Geschädigte auftreten.

Am 18. September begann vor dem Landgericht Meiningen der Prozess gegen einen 68 Jahre alten Vermögensvermittler.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gewerbsmäßigen Betrug in 241 Fällen vor. Betroffen sein sollen 27 Personen. Der von der Anklage angenommene Gesamtschaden liegt bei rund 1,5 Millionen Euro.

Nach dem Anklagevorwurf soll Kunden eine attraktive Kapitalanlage angeboten worden sein. Gelder seien anschließend nicht entsprechend der getroffenen Vereinbarungen verwendet worden.

Der Angeklagte hat nach Angaben eines Gerichtssprechers beim Prozessauftakt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingeräumt und sich ausführlich geäußert.

Das Verfahren läuft dennoch weiter. Über die strafrechtliche Schuld und gegebenenfalls das Strafmaß entscheidet allein das Gericht.

Göttingen: Anleger und die Plattform „fx-leader“

Bereits am 15. September begann vor dem Landgericht Göttingen ein weiterer Strafprozess mit unmittelbarem Anlegerbezug.

Drei Männer müssen sich wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung am Geschäft der Online-Handelsplattform „fx-leader“ verantworten.

Nach dem Anklagevorwurf sollen sie als Callcenter-Mitarbeiter Anleger zu weiteren Einzahlungen bewegt haben.

Einem der Angeklagten wird vorgeworfen, für Schäden von mehr als drei Millionen Euro verantwortlich zu sein. Der gesamte Ermittlungskomplex soll allein in Deutschland Schäden von mehr als 20 Millionen Euro verursacht haben.

Auch hier handelt es sich um Anklagevorwürfe. Für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Saarbrücken: Mehr als 16.000 Anleger betroffen

Noch größer ist die Zahl der mutmaßlich Geschädigten in einem neuen Verfahren vor dem Landgericht Saarbrücken.

Der Prozess begann ebenfalls am 15. September. Angeklagt sind drei Männer und zwei Frauen.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem banden- und gewerbsmäßigen Betrug vor. Nach der Anklage sollen über ein mutmaßliches Schneeballsystem mehr als 16.000 Anleger gewonnen worden sein.

Insgesamt sollen gut 21 Millionen Euro eingesammelt worden sein.

Der Vorwurf lautet unter anderem, dass Gelder neuer Anleger zur Auszahlung früherer Anleger eingesetzt worden seien. Dadurch soll der Eindruck eines erfolgreichen Investments aufrechterhalten worden sein.

Das Gericht hat nun zu klären, ob sich diese Vorwürfe beweisen lassen. Auch in diesem Verfahren gilt für sämtliche Angeklagten die Unschuldsvermutung.

Eventim: Streit um zurückbehaltene Gebühren bleibt aktuell

Auch beim Ticketkauf bleiben Verbraucherrechte ein Gerichtsthema.

Die Verbraucherzentrale weist seit dieser Woche erneut auf den Rechtsstreit um Eventim hin. Hintergrund sind Erstattungen nach ausgefallenen oder verlegten Veranstaltungen.

Das Landgericht München I hatte eine AGB-Regelung beanstandet, mit der eine Erstattung von Vorverkaufsgebühren pauschal ausgeschlossen werden sollte. Nach Angaben der Verbraucherzentrale berichten Kunden allerdings weiterhin davon, dass Gebühren einbehalten würden. (Verbraucherzentrale)

Hier handelt es sich allerdings nicht um einen diese Woche neu begonnenen Prozess, sondern um einen fortbestehenden Verbraucherrechtskomplex. Für die Wochenübersicht ist diese Unterscheidung wichtig.

Österreich: „Schamanin“-Komplex landet teilweise wieder vor Gericht

Auch aus Österreich gab es in dieser Woche eine für Verbraucher beziehungsweise mutmaßliche Betrugsopfer relevante Gerichtsentscheidung.

Der österreichische Oberste Gerichtshof hat Teile von Urteilen im sogenannten „Schamanin“-Komplex aufgehoben. Betroffen sind Entscheidungen gegen drei Familienangehörige der Hauptbeschuldigten. (wien.ORF.at)

In dem außergewöhnlichen Fall sollen Opfer dazu gebracht worden sein, hohe Geldbeträge und Wertgegenstände herauszugeben. Ihnen soll unter anderem vermittelt worden sein, damit drohendes Unheil oder den Tod von Angehörigen verhindern zu können.

Im Zuge der Ermittlungen wurden Vermögenswerte von rund zehn Millionen Euro sichergestellt.

Der OGH beanstandete Teile der bisherigen Entscheidungen, unter anderem hinsichtlich der Frage der Gewerbsmäßigkeit und der Behandlung sichergestellter Vermögenswerte. Teile des Komplexes müssen deshalb erneut gerichtlich behandelt werden. (wien.ORF.at)

Auch hier gilt: Soweit Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, sind Vorwürfe und rechtskräftig festgestellte Tatsachen voneinander zu unterscheiden.

Österreich: Keine vergleichbare Welle neuer Verbraucherklagen gefunden

Darüber hinaus konnte ich für Österreich im Zeitraum vom 14. bis 19. September keine mit Deutschland vergleichbare Serie neu gestarteter großer Verbraucherprozesse verifizieren.

Es gibt allerdings weiterhin zahlreiche laufende Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation zu Vertragsklauseln, Versicherungen, Reisebuchungen und anderen Verbraucherthemen.

Nicht jede in dieser Woche veröffentlichte Verbraucherinformation betrifft jedoch ein neues Gerichtsverfahren. Das gilt beispielsweise für aktuelle Hinweise zu bereits ergangenen Entscheidungen.

Schweiz: Keine größere neue Verbraucher-Sammelklage verifiziert

Für die Schweiz ergibt sich für die laufende Woche ein ähnliches Bild.

Die veröffentlichten aktuellen Gerichtsentscheidungen umfassen zahlreiche zivilrechtliche Auseinandersetzungen. Einen in dieser Woche neu begonnenen Prozess mit vergleichbarer Breitenwirkung für Verbraucher wie die deutschen Verfahren gegen Lidl oder die Streaminganbieter konnte ich bei der Recherche jedoch nicht belastbar feststellen.

Auch das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen weist in seinen aktuellen Meldungen dieser Woche keinen entsprechenden neuen großen Verbraucherprozess aus. (Konsum)

Das bedeutet nicht, dass in der Schweiz keinerlei einzelne Verbraucherstreitigkeiten vor Gerichten verhandelt wurden. Eine solche Aussage wäre angesichts der kantonalen Gerichtsstruktur nicht seriös. Es bedeutet lediglich, dass bei unserer Recherche kein neues überregionales Verfahren mit erheblicher Verbraucherrelevanz verifiziert werden konnte.

Liechtenstein: Tarifstreit erreicht den Staatsgerichtshof

In Liechtenstein zeichnet sich unterdessen ein Verfahren ab, das mittelbar auch Versicherte beziehungsweise Patienten interessieren kann.

Der dortige Physiotherapeutenverband geht gegen eine Verordnung der Regierung zum Taxpunktwert vor. Hintergrund ist ein Tarifstreit zwischen Physiotherapeuten und dem Krankenkassenverband. Der Taxpunktwert war rückwirkend zum Januar 2026 von 0,98 auf 1,01 Franken angehoben worden.

Der Verband hat eine Popularbeschwerde gegen die Verordnung auf den Weg gebracht; damit soll sich der Staatsgerichtshof mit der Angelegenheit befassen. (Vaterland online)

Das ist allerdings kein klassischer Verbraucherschutzprozess. Verbraucher beziehungsweise Versicherte sind lediglich mittelbar von der Tariffrage betroffen.

Deutschland ist diese Woche das Zentrum der Verbraucherprozesse

Insgesamt fällt die Bilanz dieser Woche eindeutig aus: Die größte Bewegung bei neuen und aktuell verhandelten Verfahren mit unmittelbarem Verbraucherbezug gibt es in Deutschland.

Besonders wichtig sind vier Themenkomplexe:

Rabatt-Apps: Das Verfahren gegen Lidl könnte klären helfen, welche Grenzen für exklusive Smartphone-Rabatte gelten.

Streaming: Netflix, Apple TV, WOW und bereits DAZN sehen sich mit juristischen Auseinandersetzungen über Preiserhöhungen konfrontiert. (DIE WELT)

Online-Glücksspiel: Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit der Rückforderung von Spielverlusten – eine Frage, die zahlreiche Parallelverfahren berührt. (Anwalt.de)

Anlagebetrug: Die neuen Strafprozesse in Meiningen, Göttingen und Saarbrücken zeigen, welche Dimension mutmaßliche Betrugsmodelle erreichen können.

Damit reicht die Palette der aktuellen Verbraucherprozesse vom Einkauf beim Discounter für wenige Euro bis zu Anlageverlusten in Millionenhöhe.

Für Verbraucher sind diese Verfahren nicht nur juristische Randnotizen. Einige davon können bestimmen, ob Kunden Geld zurückfordern können, welche Vertragsklauseln Unternehmen künftig verwenden dürfen und unter welchen Voraussetzungen bestimmte Geschäfts- und Rabattmodelle zulässig sind.

Stand der Recherche: 19. September 2026. Berücksichtigt wurden neue beziehungsweise in dieser Woche verhandelte und öffentlich verifizierbare Verfahren vom 14. bis 19. September in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Bei laufenden Strafverfahren gilt für die Beschuldigten und Angeklagten die Unschuldsvermutung.

Besonders ergiebig sind diese Woche also Lidl Plus, Netflix/Apple TV/WOW, die BGH-Verfahren zum Online-Glücksspiel sowie die drei Anlegerbetrugsprozesse. Bei einer Veröffentlichung würde ich „alle Prozesse“ in der Überschrift vermeiden und stattdessen von den „wichtigsten neuen Verbraucherprozessen der Woche“ sprechen, weil gerade Schweizer und deutsche Gerichte keine vollständige zentrale Echtzeitliste sämtlicher Verbraucherstreitigkeiten bereitstellen.

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