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Stiftung Warentest warnt vor weiteren riskanten Geldanlagen – von Goldmodellen bis zu Immobilien und Nachrangdarlehen

geralt (CC0), Pixabay

Die Warnliste Geldanlage der Stiftung Warentest enthält neben dubiosen Handelsplattformen und problematischen Finanzberatungen eine weitere wichtige Kategorie: „Sonstige nicht empfehlenswerte Geldanlageangebote“. Darin finden sich sehr unterschiedliche Anlageformen – von Gold und Immobilien über Unternehmensanleihen und Nachrangdarlehen bis hin zu Diamanten, Walnussbäumen und Cannabis-Investments.

Die aktuelle Liste hat den Stand 10. September 2026. Die Aufnahme bedeutet nicht automatisch, dass ein Unternehmen betrügerisch handelt oder eine Straftat begangen hat. Stiftung Warentest dokumentiert vielmehr Angebote, über die sie aufgrund bestimmter Risiken oder Auffälligkeiten negativ berichtet hat.

Neu auf der Liste: Aurivex und Trigon Gold

Zu den neuesten Warnungen gehören Aurivex Global auf den Seychellen und die Plattform Trigon Gold.

Über Trigon Gold werden nach Angaben von Stiftung Warentest Goldangebote beworben, die Ähnlichkeiten mit früheren Rabattmodellen der TGI AG aufweisen. Dabei spielt insbesondere eine zeitlich verzögerte Lieferung des gekauften Goldes eine Rolle.

Stiftung Warentest sieht hier ein mögliches aufsichtsrechtliches Risiko. Hintergrund ist, dass vergleichbare Modelle von Finanzaufsichtsbehörden als unerlaubtes Einlagengeschäft bewertet worden waren.

Aurivex habe Fragen der Stiftung Warentest nicht beantwortet. Trigon Gold sei für eine Stellungnahme nicht erreichbar gewesen.

TGI AG hat Geschäft eingestellt

Auch die TGI AG aus Vaduz in Liechtenstein bleibt auf der Warnliste. Das Unternehmen hatte Goldmodelle angeboten, bei denen Kunden für eine verzögerte Lieferung Rabatte erhalten sollten.

Die BaFin untersagte der TGI AG im April 2026, bestimmte Goldkauf-Rabattmodelle in Deutschland öffentlich anzubieten. Nach Angaben der Stiftung Warentest begründete die BaFin dies mit Verstößen gegen das Vermögensanlagengesetz. TGI widersprach dieser Bewertung und sprach von einer „Fehlinterpretation“.

Nach einer Razzia im Juni 2026 wies TGI zudem die im Raum stehenden Vorwürfe unter anderem wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, Geldwäsche und unerlaubter Bankgeschäfte zurück.

Zum 31. Juli 2026 stellte die TGI AG nach Angaben der Stiftung Warentest ihr Geschäft ein.

Kunden werde angeboten, ihr Guthaben auf die Trust Gold International auf Mauritius zu übertragen.

Trust Gold International: Ansprüche müssten im Ausland durchgesetzt werden

Auch Trust Gold International auf Mauritius befindet sich auf der Warnliste.

Das Unternehmen bietet Kunden aus Deutschland laut Stiftung Warentest einen Nachlass von acht Prozent beim Goldkauf und räumt sich eine Lieferfrist von neun Wochen ein. Die Versandkosten müssen die Kunden tragen.

Stiftung Warentest sieht insbesondere ein praktisches Problem: Kommt es zu Streitigkeiten, kann die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber einem Unternehmen auf Mauritius erheblich schwieriger sein als gegenüber einem Vertragspartner in Deutschland.

Green Solutions: Hohe Renditen und offene Fragen

Ausführlich warnt Stiftung Warentest auch vor Angeboten der Green Solutions Gruppe. Genannt werden Green Solutions Capital GmbH, Green Solutions Holding GmbH und Green Solutions Wealth Creation GmbH.

Die Gruppe wirbt unter anderem mit Kapitalanlagen im Bereich Medizintechnik, hohen Renditen und Sachwerten.

Stiftung Warentest stellte jedoch Widersprüche beziehungsweise offene Fragen fest. So werde mit „über 25 Jahren Erfahrung“ geworben, obwohl die älteste der genannten Gesellschaften nach den ausgewerteten Registern erst seit November 2022 existiere.

Das Unternehmen erklärte dazu, die 25 Jahre ergäben sich aus der zusammengerechneten Branchenerfahrung der beteiligten Mitarbeiter.

Besonders auffällig ist nach Darstellung von Stiftung Warentest der Jahresabschluss der Green Solutions Capital GmbH zum 31. Dezember 2024. Dort sei ein Anlagevermögen von 0,00 Euro ausgewiesen worden. Das Unternehmen habe erklärt, zum damaligen Zeitpunkt habe noch kein operativer Geschäftsbetrieb bestanden.

Stiftung Warentest konnte außerdem weder einen von der BaFin gebilligten Prospekt noch ein hinterlegtes Wertpapier-Informationsblatt finden. Die Gruppe beruft sich nach den vorliegenden Angaben auf Ausnahmen von der EU-Prospektverordnung und erklärte, keiner behördlichen Aufsicht zu unterliegen.

DEGAG: Warnungen wurden durch Insolvenzen besonders ernst

Ein weiterer großer Komplex betrifft die DEGAG-Gruppe. Aufgeführt werden unter anderem die Degag Bestand und Neubau 1 GmbH, die Degag Deutsche Grundbesitz Holding AG, Degag Direct GmbH, Degag Kapital GmbH und Degag WI8 GmbH.

Bereits 2024 hatte Stiftung Warentest vor Risiken der angebotenen Genussrechte und Krypto-Wertpapiere gewarnt. Kritisiert wurden unter anderem fehlende beziehungsweise verspätete Jahresabschlüsse einzelner Gesellschaften, unbekannte Investitionsobjekte sowie eine nach Einschätzung von Stiftung Warentest intransparente Eigentümerstruktur.

Im Dezember 2024 folgte der Zahlungsstopp für Zinsen und Vertragsrückzahlungen bei Genussrechten.

Später wurden Insolvenzverfahren bei Gesellschaften der Gruppe eröffnet. Nach Angaben der DEGAG konnten offene Forderungen aus Investitionen in verbundene Immobilienunternehmen nicht durch Immobilienverkäufe aufgefangen werden.

Für betroffene Anleger zeigt dieser Fall besonders deutlich, dass Genussrechte und vergleichbare Unternehmensanlagen keine sicheren Sparprodukte sind. Je nach Vertragsgestaltung können erhebliche Verluste bis hin zum Totalverlust entstehen.

Daria-US-Gruppe: Miteigentum an Immobilien in Florida

Bei der Daria-US-Gruppe geht es um eine völlig andere Anlageform. Anleger sollen sich über sogenannte Co-Ownership-Modelle an Immobilien in Florida beteiligen können.

Genannt werden die Daria US Development LLC, Daria US Holding LLC und Daria US Management Inc.

Investitionen sollen bereits ab 25.000 US-Dollar möglich sein. Anleger sollen Immobilien anteilig besitzen, nutzen oder vermieten können.

Stiftung Warentest sah unter anderem auffällige Überschneidungen bei Adressen mit virtuellen Büroanbietern. Zudem sei mit Zeitdruck und Renditen von bis zu zwölf Prozent geworben worden.

Als besondere Risiken werden die spätere Veräußerbarkeit der Miteigentumsanteile und offene regulatorische Fragen genannt.

HelloSeller: Hochriskante Anlage mit Sparzinsen verglichen

Auf der Liste steht außerdem die HelloSeller VG Hummel GmbH.

Das Unternehmen bietet die nachrangige Schuldverschreibung „Small Capital Beteiligung“ an. Stiftung Warentest kritisiert, dass auf der Internetseite der dafür angebotene Zins mit Zinsen sicherer Spareinlagen verglichen worden sei, ohne den erheblichen Unterschied beim Risiko ausreichend deutlich zu machen.

Gerade das Wort „nachrangig“ ist für Anleger wichtig: Im Insolvenzfall können andere Gläubiger zuerst bedient werden. Reicht anschließend das Vermögen nicht mehr aus, kann ein Anleger einen erheblichen Teil seiner Investition oder im schlimmsten Fall das gesamte eingesetzte Kapital verlieren.

Diamanten und Walnussbäume als Altersvorsorge?

Besonders ungewöhnliche Anlageangebote finden sich bei der Kunden bekommen Werte AG aus der Schweiz.

Kunden können dort laut Stiftung Warentest einen „International Diamonds Contract“ abschließen und regelmäßig Geld einzahlen. Durch eine erwartete Wertsteigerung der Diamanten soll später eine monatliche Entnahme möglich werden.

Stiftung Warentest hält Diamanten jedoch nicht für eine geeignete klassische Altersvorsorge.

Hinzu kommt ein weiteres Angebot: Die Gesellschaft vermittelt Walnussbäume der DSW-Sachwerte AG als Investment.

Nach Darstellung von Stiftung Warentest geht aus den Unterlagen nicht einmal hervor, wo diese Bäume konkret stehen und wer sich um sie kümmert. Die DSW-Sachwerte AG habe auf entsprechende Fragen nicht reagiert.

Life Forestry Switzerland AG insolvent

Auf der Warnliste befindet sich ebenfalls die Life Forestry Switzerland AG aus Stans.

Das Unternehmen ist nach den Angaben der Stiftung Warentest insolvent und wird liquidiert. Anleger hatten Kauf-, Pacht- und Bewirtschaftungsverträge für Teakholz in Südamerika abgeschlossen.

Ein zentrales Problem solcher Baum-Investments kann sich zeigen, wenn Anleger ihre Eigentumsrechte tatsächlich durchsetzen müssen. Stiftung Warentest verweist darauf, dass Anleger in vergleichbaren Fällen Schwierigkeiten hatten, ihr Eigentum zu sichern und wirtschaftlich zu verwerten.

Entscheidend ist deshalb nicht allein, dass in einem Vertrag eine bestimmte Zahl von Bäumen genannt wird. Im Streitfall kann unter anderem wichtig werden, ob die Bäume eindeutig identifizierbar sind und welche Rechte der Anleger tatsächlich erworben hat.

Luana AG: Insolvenz und Risiko für Anleger

Auch die Luana AG wird weiterhin geführt.

Bereits in früheren Berichten hatte Stiftung Warentest auf Risiken verschiedener Anlageprodukte hingewiesen. Dazu gehörten Anleihen, Nachrangdarlehen und der sogenannte „LAG1 Token“.

Bei einem solchen nachrangigen Investment besteht ein besonderes Verlustrisiko. Anleger stehen im Krisen- oder Insolvenzfall wirtschaftlich schlechter als vorrangige Gläubiger.

Am 23. Dezember 2025 ordnete das Amtsgericht Schwarzenbek nach den vorliegenden Angaben die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Luana AG an. Das Aktenzeichen lautet 1 IN 195/25.

Cannabis-Investment: Plåntz fror Zahlungen ein

Ein weiterer ungewöhnlicher Fall betrifft Plåntz AG beziehungsweise plaentz.com aus Zürich.

Geworben wurde mit digitalen Zertifikaten für Cannabispflanzen und einer Rendite von jährlich 35 Prozent. Die sogenannten NFTs sollten für Stellplätze von Cannabispflanzen stehen, deren Ernteerlöse die Rendite erwirtschaften sollten.

Später teilte der Gründer nach Angaben von Stiftung Warentest mit, dass Zahlungen an Anleger eingefroren worden seien. Statt der ursprünglich in Aussicht gestellten Rendite sei nun vorrangig, dass Anleger möglichst ohne Verlust aussteigen könnten.

Gold, Immobilien, Bäume oder Diamanten sind nicht automatisch sichere Sachwerte

Die Warnliste zeigt ein immer wiederkehrendes Problem: Viele Angebote werden mit Begriffen wie Sachwert, Gold, Immobilie, Baum, Diamant oder Medizintechnik beworben.

Solche Begriffe können Sicherheit vermitteln. Entscheidend ist jedoch nicht allein, welcher Sachwert genannt wird.

Anleger müssen prüfen, was sie rechtlich tatsächlich erwerben, wem der Vermögenswert gehört, wo er sich befindet, wie er bewertet wird, wer darüber verfügen darf und wie er im Ernstfall verkauft werden kann.

Auch eine Investition in Gold oder Immobilien kann hochriskant sein, wenn der Anleger beispielsweise nur eine nachrangige Forderung gegen ein Unternehmen besitzt.

Warnliste ist nicht vollständig

Stiftung Warentest weist selbst darauf hin, dass ihre Warnliste niemals vollständig sein kann. Neue Gesellschaften, Internetseiten und Anlageprodukte entstehen ständig.

Ebenso wichtig ist die umgekehrte Aussage: Wenn ein Unternehmen nicht auf der Warnliste steht, ist dies kein Beweis dafür, dass eine Geldanlage sicher oder empfehlenswert ist.

Besonders aufmerksam sollten Anleger bei außergewöhnlich hohen Renditen, Zeitdruck, langen Lieferfristen, Nachrangvereinbarungen, schwer nachvollziehbaren Unternehmensstrukturen und Vertragspartnern im Ausland sein.

Vor einer größeren Investition sollte deshalb geklärt werden, wer das Geld erhält, welche konkrete Gegenleistung erworben wird, welche Verlustrisiken bestehen und wie Ansprüche im schlimmsten Fall durchgesetzt werden können. Gerade bei Geldanlagen zur Altersvorsorge kann eine solche Prüfung entscheidend sein.

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