Mit dem Beschluss setzt Sachsen die auf Bundesebene bereits im Frühjahr 2026 geschaffenen Möglichkeiten im Landesrecht um. Das geänderte Bundesjagdgesetz und entsprechende naturschutzrechtliche Regelungen sind seit dem 2. April 2026 in Kraft.
Der sächsische Gesetzentwurf zur Änderung jagdrechtlicher und naturschutzrechtlicher Vorschriften war von CDU, SPD und BSW eingebracht worden.
Ein Nutztierriss kann künftig ausreichen
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den Umgang mit Wölfen nach Angriffen auf Nutztiere.
Künftig kann ein Wolf unmittelbar bejagt werden, wenn nachgewiesen wurde, dass er ein Nutztier verletzt oder getötet und dabei zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwunden hat.
Voraussetzung ist eine Begutachtung des Schadens durch die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Zu den Herdenschutzmaßnahmen gehören bei Schafen und Ziegen insbesondere entsprechende stromführende Zäune.
Damit verändert sich die bisherige Praxis deutlich. Bislang standen vor allem sogenannte Problemwölfe im Mittelpunkt, die wiederholt Schutzmaßnahmen überwunden und Nutztiere angegriffen hatten.
Sachsen plant Bestandsmanagement
Die Reform geht jedoch über Reaktionen auf einzelne Nutztierrisse hinaus.
Geplant ist ein populationsbezogenes Bestandsmanagement. In Gebieten mit hoher Wolfsdichte sollen Wölfe unter festgelegten Voraussetzungen auch zur Regulierung des Bestands bejagt werden können.
Damit schafft Sachsen zunächst die rechtliche Grundlage für ein aktiveres Wolfsmanagement. Die konkrete Ausgestaltung soll über entsprechende Managementpläne erfolgen. Die Staatsregierung bezeichnet den Landtagsbeschluss ausdrücklich als Grundlage für ein „aktives, populationsbezogenes Bestandsmanagement“.
In die weitere Ausgestaltung sollen verschiedene Interessengruppen einbezogen werden, darunter Jäger, Weidetierhalter, Landwirtschaft und Naturschutz.
Herdenschutz bleibt wichtiger Bestandteil
Parallel zur Erweiterung der Jagdmöglichkeiten bleibt der Herdenschutz ein zentraler Bestandteil der sächsischen Regelungen.
Für Schafe und Ziegen hat Sachsen beispielsweise konkrete Anforderungen an stromführende Weidezäune festgelegt. Vorgesehen sind im Wesentlichen mindestens 105 Zentimeter hohe Netze beziehungsweise Litzenzäune mit einer Mindestspannung von 4.000 Volt und bodennahem Abschluss.
Die Förderung entsprechender Schutzmaßnahmen soll weiterhin bestehen bleiben.
Auch die Entschädigung bei Wolfsrissen ordnungsgemäß geschützter Schafe und Ziegen soll nach den beschlossenen Regelungen nicht unter einen Haushaltsvorbehalt gestellt werden. Damit soll die Schadensregulierung nicht davon abhängig sein, wie viel Geld im jeweiligen Haushalt noch zur Verfügung steht.
Von Breitenbuch sieht mehr Handlungsmöglichkeiten
Sachsens Umwelt- und Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU) verbindet mit der Reform vor allem größere Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit dem Wolf.
Die Staatsregierung sieht in dem Beschluss insbesondere ein Signal an Weidetierhalter und verweist darauf, dass die seit April auf Bundesebene bestehenden Möglichkeiten nun in das sächsische Landesrecht übertragen werden.
Der politische Streit über die konkrete Ausgestaltung des Wolfsmanagements dürfte damit allerdings nicht beendet sein. Bereits im Gesetzgebungsverfahren wurden unterschiedliche Vorstellungen über den künftigen Umgang mit dem Wolfsbestand deutlich; der Landtag hatte dazu im Juli Sachverständige aus Jagd, Wissenschaft, Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunen angehört.
Vom Problemwolf zum Bestandsmanagement
Die entscheidende Veränderung liegt damit in einem erweiterten Instrumentarium: Sachsen will nicht mehr ausschließlich auf wiederholt auffällige Einzeltiere reagieren, sondern schafft zugleich die Grundlage für eine populationsbezogene Steuerung in Regionen mit hoher Wolfsdichte.
Für Weidetierhalter bedeutet die Reform zudem, dass nach einem nachgewiesenen Angriff auf ausreichend geschützte Nutztiere schneller eine Bejagung möglich werden kann.