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Sinnova Partners GmbH scheitert mit Eigenantrag mangels Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Kempten im Allgäu hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sinnova Partners GmbH mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 17. September 2026. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 378/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz in der Bahnhofstraße 49 a in 88175 Scheidegg und ist beim Amtsgericht Kempten unter der Handelsregisternummer HRB 18428 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Marek Stietenroth.

Der Insolvenzantrag wurde von der Sinnova Partners GmbH selbst gestellt. Die Gesellschaft hatte somit die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt.

Das Unternehmen war auf Vertriebsleistungen für eigene und fremde Produkte und Dienstleistungen ausgerichtet. Es konnte für andere Anbieter den Verkauf unterstützen, Geschäftskontakte herstellen und neue Absatzmöglichkeiten erschließen.

Zum Unternehmensgegenstand gehörte außerdem die Vermittlung und Entwicklung von Kontakten, Geschäftsideen, innovativen Produkten und Produktionsprozessen. Die Gesellschaft konnte damit Unternehmen oder Geschäftspartner zusammenbringen und an der wirtschaftlichen Entwicklung neuer Angebote und Herstellungsverfahren mitwirken.

Darüber hinaus durfte die Sinnova Partners GmbH Produkte und Dienstleistungen aller Art handeln. Diese Geschäfte konnten sowohl im eigenen Namen als auch im Namen anderer Unternehmen erfolgen. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf Produkten aus dem Bereich Licht und Lichtelemente.

Dazu können grundsätzlich Beleuchtungslösungen, technische Lichtsysteme oder einzelne Bauteile für Lichtanlagen gehören. Welche konkreten Produkte die Gesellschaft zuletzt vertrieb und welche Hersteller, Auftraggeber oder Kunden mit ihr zusammenarbeiteten, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.

Das Amtsgericht Kempten lehnte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ab. Dies bedeutet, dass das vorhandene und voraussichtlich verwertbare Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht, um zumindest die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Zu diesen Kosten zählen insbesondere die Gebühren des Gerichts und die Vergütung eines Insolvenzverwalters.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet nicht, dass bestehende Schulden oder Forderungen erloschen sind. Da kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, gibt es jedoch keinen Insolvenzverwalter, der Warenbestände, offene Provisionsansprüche, Kundenforderungen oder andere Vermögenswerte erfasst und zugunsten der Gläubiger verwertet.

Für Kunden und Geschäftspartner können insbesondere noch nicht erfüllte Lieferverträge, geleistete Vorauszahlungen, offene Provisionen oder Ansprüche wegen mangelhafter Produkte von Bedeutung sein. Ob solche Verpflichtungen tatsächlich bestehen, lässt sich dem veröffentlichten Beschluss nicht entnehmen.

Da die Gesellschaft auch im Namen Dritter handeln durfte, muss bei offenen Geschäften genau geprüft werden, wer der eigentliche Vertragspartner ist. Forderungen können sich je nach Vertragsgestaltung entweder gegen die Sinnova Partners GmbH oder unmittelbar gegen einen Hersteller, Lieferanten oder anderen Anbieter richten.

Mit der Rechtskraft der Abweisung mangels Masse gilt die Sinnova Partners GmbH grundsätzlich als aufgelöst. Eine sofortige Löschung aus dem Handelsregister erfolgt dadurch allerdings nicht automatisch. Zunächst können noch Abwicklungsmaßnahmen und registerrechtliche Prüfungen notwendig sein.

Zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl der Gläubiger und zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten enthält die Insolvenzbekanntmachung keine Angaben. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Kempten eingelegt werden.

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