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Insolvenzverfahren der HaTek Immobilien GmbH nach Abschluss aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Chemnitz hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HaTek Immobilien GmbH aufgehoben. Der entsprechende Beschluss erging am 14. September 2026 auf Grundlage von Paragraf 200 der Insolvenzordnung. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 419 IN 2242/19 geführt.

Die HaTek Immobilien GmbH hat ihren Sitz in der Oberen Goethestraße 12 in 08209 Auerbach im Vogtland und ist beim Amtsgericht Chemnitz unter der Handelsregisternummer HRB 8764 eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführerin Beate Tekath.

Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Immobilien. Ausgenommen sind Geschäfte, für die eine Erlaubnis nach Paragraf 34 c der Gewerbeordnung erforderlich ist. Die Gesellschaft konnte damit grundsätzlich eigene Immobilien erwerben und wieder veräußern. Eine erlaubnispflichtige Vermittlung fremder Immobilien oder vergleichbare Tätigkeiten waren vom Unternehmensgegenstand ausdrücklich nicht erfasst.

Das Aktenzeichen aus dem Jahr 2019 zeigt, dass das Insolvenzverfahren bereits seit mehreren Jahren anhängig war. Mit dem Beschluss vom 14. September 2026 wurde es nun gemäß Paragraf 200 der Insolvenzordnung aufgehoben.

Eine solche Aufhebung erfolgt grundsätzlich nach dem Vollzug der Schlussverteilung. Zuvor werden die noch vorhandenen und verwertbaren Vermögenswerte der Gesellschaft erfasst, verwertet und die daraus erzielte Insolvenzmasse nach Abzug der Verfahrenskosten entsprechend der insolvenzrechtlichen Rangfolge verteilt.

Die Aufhebung bedeutet, dass das eigentliche Insolvenzverfahren beendet ist und die Tätigkeit des Insolvenzverwalters grundsätzlich endet. Sie bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sämtliche Forderungen der Gläubiger vollständig bezahlt wurden. Häufig erhalten Insolvenzgläubiger lediglich eine anteilige Zahlung. Wie hoch eine mögliche Insolvenzquote im Fall der HaTek Immobilien GmbH ausgefallen ist, geht aus der Bekanntmachung nicht hervor.

Auch zur Höhe der festgestellten Forderungen, zu den Verfahrenskosten und zum Umfang des verwerteten Vermögens enthält der Beschluss keine Angaben. Ebenso bleibt offen, ob Immobilien, Grundstücke oder sonstige Vermögenswerte zur Insolvenzmasse gehörten und welche Erlöse daraus erzielt wurden.

Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens führt nicht automatisch dazu, dass die HaTek Immobilien GmbH wieder ihren gewöhnlichen Geschäftsbetrieb aufnimmt. Eine GmbH wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich aufgelöst. Nach Beendigung des Verfahrens können noch gesellschaftsrechtliche Abwicklungsmaßnahmen erforderlich sein. Anschließend kann die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht werden, sofern kein verteilungsfähiges Vermögen mehr vorhanden ist.

Sollten später noch bislang unbekannte Vermögenswerte oder Ansprüche der Gesellschaft auftauchen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Nachtragsverteilung angeordnet werden. Das bereits aufgehobene Insolvenzverfahren müsste dafür nicht vollständig neu durchgeführt werden.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Chemnitz zur Einsicht für die Beteiligten aus. Gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Rechtsmittel eingelegt werden. Eine einfache E Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

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