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HR Holding GmbH: Insolvenzgericht Essen ordnet Sicherungsmaßnahmen an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HR Holding GmbH hat das Amtsgericht Essen am 15. September 2026 um 12:42 Uhr einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und weitere Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 160 IN 232/26. Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist mit diesem Beschluss noch nicht entschieden.

Als Anschrift der Gesellschaft nennt die Bekanntmachung Wittgenbusch 15, 45277 Essen. Die HR Holding GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 106808 eingetragen. Laut Beschluss wird sie durch den Geschäftsführer Saloua Makhloufi vertreten.

Unternehmensgegenstand: Eigene Beteiligungen und eigenes Vermögen

Der Unternehmensgegenstand der HR Holding GmbH ist die Verwaltung eigenen Vermögens. Dazu gehört insbesondere, Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu halten und zu verwalten. Nach der angegebenen Beschreibung erbringt sie diese Tätigkeit nicht als Dienstleistung für Dritte. Welche Beteiligungen die Gesellschaft tatsächlich hält und wie sie zuletzt wirtschaftlich tätig war, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.

Welche Folgen der Beschluss hat

Das Gericht hat Rechtsanwalt Christian Klein mit Anschrift in Bottrop zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der HR Holding GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind seit der Anordnung nur noch wirksam, wenn er ihnen zustimmt. Die Geschäftsführung darf über das betroffene Vermögen somit nicht mehr allein entscheiden.

Auch für Personen oder Unternehmen, die der HR Holding GmbH Geld schulden, enthält der Beschluss eine Anordnung: Sie dürfen nicht mehr an die Gesellschaft zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und andere Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zahlungen müssen deshalb unter Beachtung des Gerichtsbeschlusses erfolgen.

Darüber hinaus hat das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft vorläufig untersagt; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Die Anordnung gilt nicht, soweit unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass sich die Vermögenslage der HR Holding GmbH verschlechtert, bevor das Gericht über den Insolvenzantrag entscheidet. Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ist nicht mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gleichzusetzen. Über eine Verfahrenseröffnung oder eine mögliche Abweisung des Antrags enthält die vorliegende Bekanntmachung keine Entscheidung.

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