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VESCont GmbH aus Ingelheim unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Lebensmittel- und Backwarenunternehmen betroffen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die VESCont GmbH aus Ingelheim am Rhein befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Bingen am Rhein hat am 15. September 2026 um 10.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Unternehmens angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer aus Frankfurt am Main bestellt. Gleichzeitig hat das Gericht die Verfügungsbefugnis der Gesellschaft eingeschränkt: Verfügungen der VESCont GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 4 IN 60/26 geführt.

Nach der aktuellen Insolvenzbekanntmachung lautet die Anschrift der Gesellschaft Marktplatz 14, 55218 Ingelheim. Die VESCont GmbH ist beim Amtsgericht Bad Kreuznach unter HRB 24888 eingetragen. In der Insolvenzbekanntmachung wird Andrii Popadynets als Geschäftsführer genannt.

VESCont GmbH ist im Lebensmittel- und Backwarenbereich tätig

Der Unternehmensgegenstand ist ungewöhnlich breit gefasst. Die Gesellschaft darf Brot, Gebäck, Konditoreierzeugnisse, Kekse, Torten und Kuchen herstellen. Dazu gehören sowohl Backwaren für den kurzfristigen Verbrauch als auch länger lagerfähige Produkte.

Daneben umfasst der Geschäftszweck den Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln sowie Distributionstätigkeiten.

Doch damit endet das Geschäftsfeld nicht. Zum Unternehmensgegenstand gehören außerdem Logistikdienstleistungen, Lagerhaltung, Vermögensaufbewahrung sowie die Vermietung eigenen oder angemieteten Vermögens.

Aktuelle Branchenverzeichnisse führen die VESCont GmbH am Marktplatz 14 in Ingelheim unter anderem als Backwarenhersteller sowie im Lebensmittelgroß- und -einzelhandel und im Bereich von Verkehrsdienstleistungen. Eine eigene Internetseite oder öffentlich ausgewiesene Öffnungszeiten werden dort nicht angegeben.

Damit lässt sich die Gesellschaft nach den verfügbaren Informationen nicht einfach als klassische Bäckerei mit Ladengeschäft einordnen. Der eingetragene Geschäftszweck spricht vielmehr für ein Unternehmen, das Produktion, Lebensmittelhandel, Distribution, Logistik und Lagerung miteinander verbinden kann.

Unternehmen hat eine längere Vorgeschichte

Bei der Recherche zeigt sich außerdem, dass die Gesellschaft nicht erst 2025 entstanden ist. Der Gesellschaftsvertrag stammt bereits vom 6. Juli 2016. Ursprünglich war das Unternehmen in Mannheim registriert.

Im März 2025 beschlossen die Gesellschafter eine Sitzverlegung von Mannheim nach Bad Kreuznach sowie eine Änderung des Unternehmensgegenstands. Die entsprechende Neueintragung beim Amtsgericht Bad Kreuznach erfolgte im Oktober 2025. Als damalige Geschäftsanschrift wurde zunächst Grubenstraße 24, 56462 Höhn angegeben.

Der frühere Geschäftszweck unterschied sich erheblich vom heutigen Tätigkeitsfeld. Unternehmensdaten nennen für die frühere Gesellschaft unter anderem den Im- und Export von Polypropylen-Verpackungen, Verpackungsmaterialien, Industriemaschinen und Ersatzteilen. Mit der späteren Satzungsänderung rückten Lebensmittel, Backwaren, Handel, Distribution und Logistik in den Mittelpunkt.

Die jetzt in der Insolvenzbekanntmachung genannte Anschrift am Marktplatz 14 in Ingelheim wird inzwischen ebenfalls in aktuellen Branchenverzeichnissen der VESCont GmbH zugeordnet.

Auffälligkeit bei der Geschäftsführung

Bei der Recherche fällt allerdings eine Abweichung zwischen der aktuellen Insolvenzbekanntmachung und älteren beziehungsweise zuletzt erfassten Unternehmensdaten auf.

Die Insolvenzbekanntmachung vom 15. September 2026 bezeichnet Andrii Popadynets als Geschäftsführer. In zuvor veröffentlichten Handelsregisterdaten wird dagegen Larysa Shevchuk als Geschäftsführerin aufgeführt.

Für die Berichterstattung über das aktuelle Insolvenzverfahren ist deshalb die jüngere gerichtliche Insolvenzbekanntmachung maßgeblich. Die unterschiedlichen Angaben können auf eine zwischenzeitliche Veränderung in der Geschäftsführung zurückzuführen sein. Ohne einen tagesaktuellen vollständigen Handelsregisterauszug sollte daraus jedoch keine weitergehende Schlussfolgerung gezogen werden.

Was bedeutet der Gerichtsbeschluss?

Die Entscheidung des Amtsgerichts bedeutet noch nicht, dass das reguläre Insolvenzverfahren bereits eröffnet worden ist.

Zunächst handelt es sich um ein Insolvenzantragsverfahren. Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, das noch vorhandene Vermögen zu sichern, bis das Gericht über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entscheidet.

Besonders wichtig ist der angeordnete Zustimmungsvorbehalt. Die VESCont GmbH kann damit nicht mehr uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen. Rechtsgeschäfte beziehungsweise Vermögensverfügungen, die unter die gerichtliche Anordnung fallen, benötigen die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Auch Personen und Unternehmen, die der VESCont GmbH noch Geld schulden, werden ausdrücklich darauf hingewiesen, Zahlungen nur noch unter Beachtung des Gerichtsbeschlusses vorzunehmen.

Über Schulden und Insolvenzursache ist noch nichts bekannt

Die Insolvenzbekanntmachung nennt weder die Höhe der Verbindlichkeiten noch die Zahl der betroffenen Gläubiger. Auch über die konkrete wirtschaftliche Ursache des Insolvenzantrags macht das Amtsgericht keine Angaben.

Aus der Bekanntmachung lässt sich ebenfalls nicht feststellen, ob die Produktion beziehungsweise der Lebensmittelhandel derzeit fortgeführt wird, wie viele Arbeitnehmer betroffen sind oder ob bereits Sanierungs- oder Fortführungspläne bestehen.

Solange hierzu keine belastbaren Informationen vorliegen, wäre es deshalb verfrüht, von einer Betriebsschließung oder einem endgültigen wirtschaftlichen Aus des Unternehmens zu sprechen.

Fest steht derzeit: Die VESCont GmbH mit der in der Insolvenzbekanntmachung genannten Anschrift Marktplatz 14 in 55218 Ingelheim steht seit dem 15. September 2026 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 4 IN 60/26.

Ob anschließend das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird und welche Zukunft das Unternehmen hat, muss sich im weiteren Verlauf des Verfahrens zeigen.

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